Abschreibung bei selbstgenutztem Wohneigentum

  • Hallo Wissende,


    kann ich Abschreibung lt. §7 bei meinem in 2003 gebauten selbstgenutzten Zweifamilienhaus geltend machen? Eine Wohnung nutze ich, die Zweite habe ich den Schwiegereltern unentgeltlich überlassen. Den Ansatz von Werbungskosten hat das Finanzamt wegen der Nichterzielung von Mieteinnahmen abgelehnt.

  • Hallo Frank,


    selbstgenutztes Wohneigentum wird (seit 1996) nur noch über die Eigenheimzulage gefördert, nicht mehr über die Einkommensteuererklärung.


    Gruß Siggi

  • Hallo Ihr Steuerfachleute,für mich stellt sich folgende Frage:
    Wie können für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit vom Finanzamt seit Jahren akzeptiertem Arbeitszimmer Abschreibungen geltend gemacht werden, wobei dieses Einfamilienhaus, Baujahr 1939, im Jahre 1979 in der ehemaligen DDR erworben wurde und in den Jahren 1994 und später durch Ausbau des Dachgeschosses (gefördert mit §10e ) einen Wertzuwachs erfahren hat. Überdies sind naturgemäß zahlreiche Erhaltungsaufwendungen erfolgt (z.T. gefördert nach Fördergebietsgesetz).
    Vermutlich können nur noch die infolge des Ausbaues angefallenen Kosten geltend gemacht werden.
    In der Hoffnung auf eine Antwort
    Mit freundlichem Gruss
    Hans-Georg

  • Hallo Hans-Georg,


    für Arbeitszimmer (anteilig zur Hausfläche) dürfen nur gemäß Rechtsprechung 2% linear abgeschrieben werden.
    Der Abschreibungssatz ist vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes abhängig und beträgt
    - 2,0 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.1924 und
    - 2,5 % bei Fertigstellung vor dem 01.01.1925.


    Basis der AfA sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten. Durch den Wertzuwachs ändert sich auch die Bemessungsgrundlage.
    Rufen Sie einfach bei Ihrem FA an und lassen sich den Wert geben bzw. könnte er auch in Ihrem letzten Grundsteuerbescheid enthalten sein.


    Wenn Sie dann noch das WISO 2005 nutzen sollten, ist die Eintragung kein Problem -> G 1 -> alles eintragen bis "Angaben bei Vermietung...Arbeitszimmer" -> Abschreibungen -> Lineare ...Abschreibungen -> "Abschreibung lt. gesonderter Berechnung" auswählen -> nun können Sie alle Daten eintragen, die notwendig sind.


    Das Programm errechnet alles weitere selbständig.
    Zum Schluß tragen Sie noch Ihre Daten für das Arbeitszimmer (D 12 oder P 12) ein.

  • Hallo Fachleute,


    für meine Frau existiert im gekauften Einfamilienhaus (2001) ein abgeschlossenes Arbeitszimmer, das Büro ist ihr Arbeitsmittelpunkt.
    Kann ich dafür auch die Abschreibungen geltend machen? Und wenn ja, gibt es noch irgendeine Chance, für die Jahre 2001-2003 das nachzuholen?


    Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.