Verkehrsunfall in der Freizeit

  • Hallo,


    ich bin abends vom Theater mit dem Wagen zurückgefahren, von der Landstraße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Ich benötige das Auto, um damit zur Arbeit zu fahren. Kann ich daher die Reparaturkosten als Werbungskosten von der Steuer abziehen?


    Gundula

  • Hallo,


    ich glaube schon, dass Du das kannst. Werbungskosten sind doch alle berufsbezogenen Aufwendungen. Wenn Du mit dem PKW zur Arbeit fährst, besteht doch ein Zusammenhang zu Deiner Tätigkeit. Schließlich kannst Du doch auch Deine Fahrtkosten zur Arbeit absetzen.


    Claudia

  • Hallo,


    ich hab mich aus diesbezüglich mal etwas kundig gemacht. Der Bezug reicht leider nicht aus. Du musst Dich mit Deinem Wagen auf dem Weg zur Arbeitsstelle befinden oder auf einer Dienstreise etc. Dann kannst Du bei einem Unfall Deine Kosten als sog. Unfallkosten absetzen.


    Viele Grüße!


    Clemens

  • Hallo,


    wie ist dass denn, wenn jemand (wie so häufig) einen Unfall baut, weil er besoffen gewesen ist? Das spielt wahrscheinlich keine Rolle, oder?


    Gregor

  • Hallo,


    wenn jemand angetrunken ist, sieht die Lage anders aus: Hier kann man keinen Pfennig steuerlich absetzen. Das finde ich auch vollkommen richtig. Es gibt wohl kaum etwas verantwortungsloseres als sich betrunken hinters Steuer zu setzen. Es gibt schließlich noch öffentliche Verkehrsmittel Taxis und alkoholfreie Getränke.


    Viele Grüße!


    Ulrike