Kindererziehungsleistung

  • Hallo Hubertus,


    das sogenannte Erziehungsgeld ist steuerfrei und braucht gar nicht in die Steuererklärung eingetragen zu werden.
    Aber Ihre Brutto-Rentenbezüge müssen eingetragen werden.


    >>>>Kann ich also Rentenbezüge -Kindererziehungsleistung in die Steuererklärung eingeben? <<<<
    Nein, das können und dürfen Sie nicht.