Sind Kindererziehungsleistungen steuerfrei?
Kann ich also Rentenbezüge -Kindererziehungsleistung in die Steuererklärung eingeben?
Kindererziehungsleistung
- gode
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Hallo Hubertus,
das sogenannte Erziehungsgeld ist steuerfrei und braucht gar nicht in die Steuererklärung eingetragen zu werden.
Aber Ihre Brutto-Rentenbezüge müssen eingetragen werden.>>>>Kann ich also Rentenbezüge -Kindererziehungsleistung in die Steuererklärung eingeben? <<<<
Nein, das können und dürfen Sie nicht.