Honorar als Vorschuß

  • Hallo,


    ich bin selbständige Autorin und habe mein letztes Honorar unter dem eindeutigen Vorbehalt der Rückforderung erhalten. Mein Auftraggeber hatte zuvor einige Beanstandungen hinsichtlich der Qualität meiner Bearbeitung wegen vereinzelter Rechtschreibungs- und Grammatikfehler. Meine Aufgabe bestand in der Zusammenfassung von gerichtlichen Entscheidungen, wobei diese von einer Onlineredakteurin vor der Veröffentlichung geprüft worden sind.


    Sabine

  • Hallo,


    auch wenn Du mit einer Rückforderung des Honorars rechnest, so musst Du diesen Betrag als Betriebseinnahme angeben. So ist es- leider!


    Emil

  • Hallo,


    ich bin Juristin und halte es für sehr fragwürdig, dass Dein Auftraggeber auch nur einen Teil Deiner Bezüge aus den genannten Gründen zurückfordern darf. Das würde ich genau prüfen lassen. Bei einer journalistischen Arbeit sind einzelne Flüchtigkeitsfehler gang und gebe. Dazu werden sie schließlich redigiert. Frag mal am besten beim deutschen Journalistenverband in Bonn nach. Die Url lautet:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.djv.de">http://www.djv.de</a><!-- m --> . Dort findest Du Informationen für freie Journalisten. Darüber hinaus kannst Du ja mal mit dem Justitiar sprechen.


    Susanne