Hallo,
ich bin selbständige Autorin und habe mein letztes Honorar unter dem eindeutigen Vorbehalt der Rückforderung erhalten. Mein Auftraggeber hatte zuvor einige Beanstandungen hinsichtlich der Qualität meiner Bearbeitung wegen vereinzelter Rechtschreibungs- und Grammatikfehler. Meine Aufgabe bestand in der Zusammenfassung von gerichtlichen Entscheidungen, wobei diese von einer Onlineredakteurin vor der Veröffentlichung geprüft worden sind.
Sabine