Mindestbeiträge für Selbständige

  • Hallo,


    wo wir gerade beim Thema Krankenversicherung und selbständige angekommen sind? Ich habe gehört, dass auch Selbständige mit einem sehr kleinen Gewinn oder sogar nur mit einem verlust einen Beitrag für Krankenkasse und Pflegeversicherung von etwa 450,- DM zahlen muss. Stimmt das? Das wäre aber ungerecht! Ich bin Kleingewerbetreibender und ich würde mich dafür sehr interessieren.


    Stefan

  • Hallo,


    ich weiss nur, dass bei Selbständigen (wie bei allen anderen freiwillig Krankenversicherten auch) die Höhe des Gewinns maßgeblich für die Höhe des Beitrages ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand, der keinen Gewinn oder nur einen kleinen Gewinn von 300,- DM hat, ein mehrfaches an die Kasse abführen muss.


    Volker

  • Hallo,


    leider gibt es tatsächlich eine Vorschrift im Sozialgesetzbuch, wonach die Krankenkasse bei der Berechnung des Beitrages von einem bestimmten Mindestgewinn ausgehen muss. Dieser liegt bei etwa 3.360 DM (monatlich). Dies hat das Bundesverfassungsgericht letztens sogar als rechtmäßig angesehen. Ein typisches Argument lautet etwa, das die Selbständigen ihr unternehmerisches Risiko selbst tragen müssten. Die Entscheidung ist am 22.05.2001 ergangen. Das Aktenzeichen lautet:
    1 BvL 4/96. Du kannst ja mal unter <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lexetius.com">http://www.lexetius.com</a><!-- m --> oder unter <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de">http://www.bundesverfassungsgericht.de</a><!-- m --> nachschauen.



    Udo

  • Hallo,


    das gibt es doch wohl nicht. Solche ungerechten Regelungen animieren einen geradezu zur Steuerhinterziehung! Aber danke für die Recherche.


    Stefan