Keine Übernahme der Eingabe von Fahrtkosten/Fortbildungskosten

  • Ich habe mehrfach versucht meine Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als Fahrtkosten unter den Fortbildungskosten anzusetzen, aber sie werden vom Programm nicht übernommen. Alles andere (z.B. Mietkosten) sind eingetragen worden. Auch die verschiedenen Modi (ohne/mit Datum...) helfen nicht weiter.
    Bitte um Hilfe!!!

  • Hallo funkychicken,


    ich nehme mal an, daß Sie die Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mittels Entfernungspauschale erklären wollen oder nur noch können (nach der 3-Monats-Frist).


    Demnach werden - unabhängig vom Beförderungsmittel - die Fahrtkosten nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge steuerlich anerkannt, egal ob die Füße, Schiene, Bus, Fahrrad oder Auto genutzt werden.

  • Ich mache eine Weiterbildung an einer Fachschule und wollte die Fahrkosten unter Fortbildungskosten-->Fahrtkosten-->Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln angeben.
    Von irgendeiner Regel habe ich keine Kenntnis. Würde ich per Ansatz der Entfernungspauschale... die Kosten ansetzen wollen müsste ich den Arbeitsort und Arbeitstage angeben. Nur habe ich das nicht, weil es eine schulische Ausbildung ist.
    Was soll ich dann machen?

  • Hallo ich habe das gleiche Problem. Das Programm lässt mich überhaupt keine Angaben zu den Fahrtkosten machen. Statt dessen sind in einem Fenster meine Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte aufgeführt.
    Das hat doch mit der Weiterbildung nichts zu tun. Es gibt auch keinen Hinweise zur richtigen Eingabe dazu obwohl doch die Bedienung soo einfach sein soll.


    Gibt es eine Möglichkeit das zu ändern?


    Ich bin vom Wiso Steuersparbuch 2005 diesmal sehr enttäuscht. 2006 werde ich zu einem anderen Programm wechseln.

  • Hallo Roland,


    natürlich können Sie Angaben zu den Fahrtkosten bei einer Fortbildung machen.


    Wenn Sie anklicken, daß es sich um eine längerfristige Fortbildung handelt, greift hier die 3-Monatsfrist. D.h. Sie dürfen lt. dt. Steuergesetze nur die ersten 3 Monate Ihrer Fortbildung wie Dienstreisen (Hin- und Rückfahrt) erklären und nach den 3 Monaten ist diese gleichbleibende Fortbildungsstätte wie eine "ganz normale Arbeitsstätte" zu bewerten und Sie können nur noch den einfachen Weg (genau wie die Wege zw. Wohnung und Arbeitsstätte) erklären. Deshalb erscheint auch das Eingabefenster.


    Diese Problematik habe ich im folgenden Beitrag erläutert - bitte hier nachlesen:


    Beiträge zu 'Fortbildungskosten, a) Verpflegungsmehraufwand b) Fahrtkosten' ( Id:= 14520 )
    Autor: Bernhard Baumer vom: 27.01.2005

    Weiterhin finden Sie im Forum auch noch ausführliche Hinweise zu den Fortbildungskosten und auch zur 3-Monats-Frist-Regelung, außerdem ist im mitgelieferten Handbuch und in der Programmhilfe der Sachverhalt ausführlich erläutert.


    Die Eingabe und Bedienung des Steuerprogramms ist relativ einfach, aber nur für denjenigem, der sich intensiv damit beschäftigt und sich vielleicht einige Grundkenntnisse im Steuerrecht angelesen oder angeeignet hat, bzw. wenn es doch nicht so ist, einen LSt- Hilfeverein oder Steuerberater aufsucht.


    Eine ESt-Erklärung ist hier in Deutschland keine 5-Minuten-Aktion, auch wenn wir uns das wünschen würden - bei den vielen Gesetzen, Anordnungen, Richtlinien usw. - und das muß alles in ein Steuerprogramm rein.