BEA + Kinderbetreuungskosten nicht verheiratete zusammenlebende Eltern

  • Haben zwei Kinder 6 und 3 Jahre alt sind beide berufstätig VZ bzw TZ-Familiensituation siehe Thema-Haushaltsfreibetrag gibt´s nicht mehr,BEA könne lt Auskunft des FA nicht übertragen werden(ist dies so ?)
    An Kinderbetreuungskosten fallen in 2004 pro Kind + 3100 Euro an (Kiga/Tagesmutter).Könnte ich als VZ - Verdiener pro Kind den vollen Betrag von 1500 Euro/Kind ausschöpfen-wäre hier eine Übertragung seitens der Mutter möglich ? Das Kindergeld erhalte ich.

  • Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder,bin von meiner damaligen Frau geschieden und jetzt erneut verheiratet.
    Mein Sohn ist 21 Jahre alt,meine Tochter 12 Jahre.
    Mein Sohn hat sein Abitur gemacht und leistet seit dem
    01.10.2004 seinen Zivildienst.Meine Tochter geht noch zur Schule.
    In der Einkommensteuererklärung 2003 stand noch folgendes:
    K05 ab Kinderfreibeträge für zwei Kinder 3.648 EUR
    ab Freibetrag für den BEA für 2 Kinder 2.160 EUR


    für 2004 gibt mir das Programm folgendes vor:


    K05 ab Kinderfreibetrag für 1 Kind 1.368 EUR
    ab Freibetrag für den BEA für 1 Kind 810 EUR


    So einfach kann man Fragen stellen: WARUM?
    Kann mir jemand erklären,wie dieser Unterschied zustande kommt?
    In der Erläuterung zur Festsetzung steht noch:


    Sohn: Kindergeld 693 Eur Kinderfreibetrag 1368 Eur
    Erziehungsfreibetrag 810 EUR
    Abzug der Freibeträge 2178 EUR
    Steuerersparnis Ansatz Freibeträge 694 EUR
    Tochter: Kindergeld 924 EUR Kinderfreibetrag 1824 Eur
    Erziehungsfreibetrag 1080 EUR
    Abzug der Freibeträge Nein
    Steuerersparnis Ansatz Freibeträge 906 EUR


    Versteh ich auch nicht!!!!
    Vielleicht gibt's Rat........