Haben zwei Kinder 6 und 3 Jahre alt sind beide berufstätig VZ bzw TZ-Familiensituation siehe Thema-Haushaltsfreibetrag gibt´s nicht mehr,BEA könne lt Auskunft des FA nicht übertragen werden(ist dies so ?)
An Kinderbetreuungskosten fallen in 2004 pro Kind + 3100 Euro an (Kiga/Tagesmutter).Könnte ich als VZ - Verdiener pro Kind den vollen Betrag von 1500 Euro/Kind ausschöpfen-wäre hier eine Übertragung seitens der Mutter möglich ? Das Kindergeld erhalte ich.
BEA + Kinderbetreuungskosten nicht verheiratete zusammenlebende Eltern
- Doke
- Erledigt
-
-
Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder,bin von meiner damaligen Frau geschieden und jetzt erneut verheiratet.
Mein Sohn ist 21 Jahre alt,meine Tochter 12 Jahre.
Mein Sohn hat sein Abitur gemacht und leistet seit dem
01.10.2004 seinen Zivildienst.Meine Tochter geht noch zur Schule.
In der Einkommensteuererklärung 2003 stand noch folgendes:
K05 ab Kinderfreibeträge für zwei Kinder 3.648 EUR
ab Freibetrag für den BEA für 2 Kinder 2.160 EURfür 2004 gibt mir das Programm folgendes vor:
K05 ab Kinderfreibetrag für 1 Kind 1.368 EUR
ab Freibetrag für den BEA für 1 Kind 810 EURSo einfach kann man Fragen stellen: WARUM?
Kann mir jemand erklären,wie dieser Unterschied zustande kommt?
In der Erläuterung zur Festsetzung steht noch:Sohn: Kindergeld 693 Eur Kinderfreibetrag 1368 Eur
Erziehungsfreibetrag 810 EUR
Abzug der Freibeträge 2178 EUR
Steuerersparnis Ansatz Freibeträge 694 EUR
Tochter: Kindergeld 924 EUR Kinderfreibetrag 1824 Eur
Erziehungsfreibetrag 1080 EUR
Abzug der Freibeträge Nein
Steuerersparnis Ansatz Freibeträge 906 EURVersteh ich auch nicht!!!!
Vielleicht gibt's Rat........ -
Hallo Doke,
sorry,tut mir leid........da habe ich doch ausversehen
meinen Beitrag als Antwort unter Euren gesetzt.
Soll nicht wieder vorkommen !!!