Geschenkter Computer

  • Hallo,


    ich bin Kleinunternehmer und habe von meinen Eltern einen zweiten Computer (Laptop) geschenkt bekommen, den ich im Betrieb verwende. Muss ich den bei der Gewinnermittlung berücksichtigen?


    Alfred

  • Hallo,


    Du musst bei der Abgabe der Steuerklärung in der Gewinnermittlung den PC in Höhe des üblichen Wertes angeben. Es handelt sich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, welches steuerlich relevant ist.


    Hans