Abzug der Freibeträge

  • Ich versuch's nochmal:


    ich habe 2003 und 2004 für meine Kinder die gleichen
    Angaben gemacht.In der Steuerberechnung für 2004 sagt das Programm beim Abzug der Freibeträge für meine 12-jährige
    Tochter NEIN.
    Unter: Hinweis zur Günstigerprüfung bei Kindern steht....
    Für ein Kind wurde die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums durch das Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt.Die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages und eines Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens kommt insoweit nicht in Betracht.
    Wieso wird meine Tochter in diesem Jahr nicht berücksichtigt wie in 2003?