Kindergeldrückzahlung absetzen

  • Hallo zusammen,


    aufgrund eines Fehler des Arbeitgebers mußte ich im Jahre 2004 Kindergeld in Höhe von 2772,- Euro zurückzahlen.
    Dies ist auch auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt.
    Kann ich das irgendwie steuerlich absetzen ?
    Eine weitere Frage sind Umzugskosten, allgemein. Bin also nicht aus beruflichen sondern privaten Gründen umgezogen.
    Und ich unterstütze meinen Lebensgefährten, dieser erhielt nur Arbeitslosenhilfe und ich bezahlte den Großteil der Miete usw.
    Wohngeld wurde abgelehnt da das Einkommen ja zusammengefasst wurde.
    Bin über jede Antwort dankbar.

  • Hallo defcoreone,


    1. Rückzahlung Kindergeld
    Nein, das können Sie nicht absetzen.


    2. Umzugskosten
    Sofern Sie durch den Umzug eine Zeitersparnis von mindestens etwa einer Stunde täglich für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz haben, ist dieses möglich.


    3. Unterhalt an Lebensgefährten
    Wenn Ihrem Lebensgefährten auf Grund Anrechnung Ihres Einkommens Arbeitslosenhilfe/Wohngeld oder andere Sozialleistungen gekürzt oder gestrichen wurden, dann können Sie die Unterhaltsleistungen an ihn als Außergewöhnliche Belastungen absetzen.


    Mit freundlichem Gruß
    Axel Gundlach

  • Schade.....durch den Umzug ist der Weg leider noch weiter geworden. Also nix absetzen.
    Wenigstens Unterhalt kann ich was zurück bekommen.


    Vielen Dank für die Antwort.
    mfg


    Peter