DHF, Fortbildungskosten/Fahrtkosten/Verpflegungspauschale->3Monatsfrist

  • Hallo,
    ich habe vom 30.08.2004-30.01.2005 eine berufliche Weiterbildung (Bankbetriebswirt) absolviert. Für die ersten 3 Monate (bis 30.11.) hab ich die Weiterbildung als Dienstreise (Fahrtkosten (gefahrene km???), Verpflegungspauschale, Übernachtung) abgesetzt, nun wär ja für Dez 04 die DHF anzusetzen. Im Steuerrecht heisst es hierzu, dass für die ersten drei Monate der DHF die Verpflegungspauschalen angegeben werden können. Zählen hier die drei Monate vor Dez dazu, oder kann ich für Dez ebenfalls die Verpf.Pausch. ansetzen? Für die Fahrtkosten gilt hier ja nur noch die Entfernungspauschale für die Fam.Heimfahrten, oder? Welche Kosten können heir sonst noch angesetzt werden? Wird in der ESTE 2005 der Januar wieder neu gesehen oder geht hier die DHF weiter?