Wo gebe ich die Steuernummer meiner getrennt lebenden Ehefrau ein?

  • Bei der Plausibilitätsprüfung bekomme ich folgende Meldung:
    Sie haben für die Steuererklärung die besondere oder getrennte Veranlagung gewählt. In diesem Fall müssen Sie für Ihren Ehegatten die Steuernummer und das zuständige Finanzamt für dessen Erklärung erfassen, damit die Steuererklärung beim Finanzamt bearbeitet werden oder per Elter übertragen werden kann.


    WO trage ich das denn ein? Ich kann es einfach nicht finden.


    Viele Grüße
    Martin