Provisionsrückvorderung aus Selbständigkeit in 2002

  • Hallo,
    in 2002 habe ich selbständig als Finanzdienstleister Versicherungen usw. vermittelt. Nun musste ich in 2004 Provisionen wegen stornierter Verträge an eine Gesellschaft zurück zahlen. Kann ich das in irgend einer Form bei meiner jetztigen Steuererklärung als Verlust berücksichtigen (bin jetzt Arbeitnehmer). Wenn ja wie mache ich das?

  • Den nachträglichen Verlust aus Gewerbebetrieb machen Sie geltend in der Anlage GSE Zeile 3 mit einem dicken minus. Schriftwechsel und Kontoauszug beifügen.


    Normalerweise hätte mit der Aufgabe der Selbständigkeit eine Schlussbilanz nit allen Forderungen und Verbindlichkeiten aufgestellt werden müssen. Das können Sie evtl. noch nachholen und den Verlust noch in 2002 geltend machen.


    Ich tendiere aber zur erstgenannten Lösung.


    Oberprüfnase