Was ist wenn man nicht nachzahlt ?

  • Hallo,


    was ist wenn ich nicht zur Einkommenssteuer-Erklärung verpflichtet bin und im WISO Programm sehe, dass ich z.B. 10 Euro nachzahlen müsste ?
    Wieso sollte ich dann die Einkommenssteuer-Erklärung abgeben ?

  • Hallo FloBo,


    wenn Sie tatsächlich nicht zur Abgabe verpflichtet sind, brauchen Sie auch keine ESt-Erklärung abzugeben.


    Aber in bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahrs unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
    Die Verpflichtung besteht u.a. dann, wenn


    - Sie oder Ihr Ehegatte noch andere einkommensteuerpflichtige Einkünfte, z.B. Zinsen aus Sparguthaben oder Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben und die Summe dieser Einkünfte mehr als 410 Euro beträgt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird - soweit nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden - ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro (Ehegatten 102 Euro) und ein Sparer-Freibetrag von 1.370 Euro (Ehegatten 2.740 Euro) berücksichtigt; Renten sind bei der Ermittlung der Einkünfte nur mit dem steuerpflichtigen Anteil und nach Abzug eines Werbungskosten-Pauschbetrags von insgesamt 102 Euro steuerlich zu erfassen,


    - Sie oder Ihr Ehegatte steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld), Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben,


    - das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat. Das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen oder Hinterbliebene eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden ist,


    - Sie oder Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben, der nach Steuerklasse VI besteuert worden ist,


    - Sie und Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben und der Arbeitslohn eines Ehegatten nach der Steuerklasse V besteuert worden ist.

    - Sie und Ihr Ehegatte Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbständiger Arbeit/ V+V haben


    - usw.

  • Danke für die Antwort. Das Finanzamt scheint ja nicht merken, wenn ich z.B. 10 Euro nachzahlen sollte und ich nicht zur Einkommenssteuererklärung verplichtet bin, oder ?

  • Hallo FloBo,


    nein, im voraus weiß Ihr FA nicht, daß Sie evtl. 10 € nachzahlen müssen.
    Wenn Sie zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet sind, schickt Ihnen irgendwann Ihr FA ein "Erinnerungsschreiben".