Arbeitszimmer und Telefonkosten

  • Ich bin mir leider noch ziemlich unsicher bei der Erstellung meiner Umsatzsteuervoranmeldung. Ich arbeite freiberuflich von zu Hause aus und habe ein Arbeitszimmer aber das Telefon nutze ich auch privat. Für die Miete des Arbeitszimmers zahle ich ja keine Umsatzsteuer, muss ich die Kosten trotzdem in meine Einnahme-Überschuss-Rechung eintragen?
    Und für das Telefon kann ich nur schätzen, wie viel ich es beruflich nutze. Kann ich die Kosten überhaupt in der Umsatzsteuervoranmeldung schon geltend machen und wenn ja, in welcher Höhe? Oder passiert das erst bei der Einkommensteuererklärung?