Abschreibungen Einfamilienhaus für Arbeitszimmer

  • Hallo Fachkundige,
    für meine Frau existiert im gekauften Einfamilienhaus (2001) ein abgeschlossenes Arbeitszimmer, das Büro ist ihr Arbeitsmittelpunkt.
    Kann ich dafür auch die Abschreibungen geltend machen? Und wenn ja, gibt es noch irgendeine Chance, für die Jahre 2001-2003 das nachzuholen?


    Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.

  • Hallo baant,


    anteilig können Sie auch das AZ abschreiben.


    Ob für die Jahre 2001-2003 nachträglich noch Änderungen möglich sind, kann ich nicht beurteilen, das ist abhängig, wie (nach welcher AO) Ihre ESt- Bescheide festgesetzt sind - im Normalfall besteht die Möglichkeit nicht mehr.
    Rufen Sie doch einfach mal bei Ihrem FA an und fragen nach.