Steuerklassenwechsel bei Heirat + Arbeitslosigkeit eines Partners

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Steuerklassenwechsel. Meine Freundin und ich werden im Juni heiraten. Bisher haben wir beide Steuerklasse I, allerdings bezieht meine künftige Frau Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld).


    Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das ein Wechsel zu III/V für uns die beste Alternative darstellt (ich war auch vor der Arbeitslosigkeit der besser verdienende Partner).


    Nun weiß ich das sich der Wechsel auch auf das Arbeitslosengeld auswirkt (also Verringerung desselben), wobei die Steuerersparnis bei mir dies mehr als kompensieren sollte.


    Soweit ich weiß, würde die Steuerersparnis ohnehin bei einer gemeinsamen Steuerveranlagung zu Beginn des Jahres 2006 berechnet werden.


    Da das Arbeitslosengeld für die Steuer meines Wissens nur für die Berechnung des Steuersatzes (Progression) herangezogen wird, stelle ich mir die Frage ob nicht eine andere Alternative aufs Gesamtjahr gesehen günstiger für uns wäre.

  • Hallo owaf,


    Ihre Überlegung finde ich absolut richtig.
    Die Steuerklassenkombination III/V ist nicht immer die günstigste Variante für Ehepaare - da aus steuerlicher Sicht auch meist mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.


    Ich tendiere daher in den meisten Fällen zur Kombination Iv/IV, mit einer Erstattung vom FA kann dann fast immer gerechnet werden, das ALG ist auch etwas höher und demzufolge auch mal die Rente.


    Aber das sollte immer jeder für sich selbst entscheiden, ob man monatlich etwas mehr Geld in der Börse haben möchte - dann kommt aber meist eine Nachzahlung für E-Steuern duch das FA + weniger ALG für den Partner mit LStKl V + weniger Rente, oder ob man monatlich auf Geld "verzichtet" und sich dann auf eine "Sonderzahlung" vom FA freuen kann.


    Nutzen Sie doch den Gehaltsrechner von WISO (STRG+W), dann können Sie leichter eine Entscheidung treffen.

  • Hallo Owaf,


    >>Nun weiß ich das sich der Wechsel auch auf das Arbeitslosengeld auswirkt (also Verringerung desselben), wobei die Steuerersparnis bei mir dies mehr als kompensieren sollte.


    Wenn Sie bei der Kombination IV/IV bleiben, dann bekommt 1. Ihre zukünftige Ehefrau das ALG in bekannter Höhe weiter und 2. erhalten Sie überzahlte Lohnsteuern mit der Steuererklärung wieder zurück.
    Daher würde ich mich eher für diese Kombination entscheiden.
    Sollte bei Ihnen auch Arbeitslosigkeit drohen, dann würden Sie aber auch nur ALG nach Klasse IV erhalten und nicht nach Klasse III.


    Mit freundlichem Gruß


    Axel Gundlach