steuerfreie Arbeitgeberleistungen

  • Mein Freund hat steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten (Punkt 17 auf der Lohnsteuerkarte). Das habe ich bei Einnahmen auch mit übernommen.
    Jetzt trägt mir das Programm die steuerfreien Leistungen unter D1 vor, aber bei EWT und nicht bei Wege zwischen Wohnung und Arbeitstätte. Wieso? Somit versteuert es die vollen steuerfreien Leistungen, obwohl ich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht habe.
    Außerdem muss ich ja die Heimfahrten wegen seiner Einsatzwechseltätigkeit unter D4 geltend machen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
    Das Programm übernimmt das ebenfalls auch mit auf dem Ausdruck für das Finanzamt, dass die steuerfreien Leistungen steuerpflichtig werden. Außerdem trägt es diese Leistungen gar nicht in die Anlage N in das Kästchen Nr. 73 ein. Wieso?

  • Hallo Katrin,


    wahrscheinlich haben Sie die 'steuerfreie Arbeitgeberleistungen' falsch im Programm eingetragen.


    Wenn es sich tatsächlich um steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt, wird es wie folgt eingetragen:


    -> WISO 2005 -> D 1 -> ...LSt-Karte ... -> Pkt. 17 öffnen
    -> Eintragung bei 'steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte' -> 1.Punkt = bei Benutzung von öff. Verkehrsmitteln -> hier den Wert gemäß LSt-Karte Pkt.17 eintragen
    -> in der Formularansicht können Sie die Eintragung kontrollieren = Anlage N, Zeile 41, Feld 73


    Probieren Sie es bitte mal aus.

  • Danke, war wahrscheinlich mein Fehler, war irritiert, weil unter C1 Punkt 17 nochmal unterschieden wird in steuerfreie AG-Leistungen für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte
    1. - bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln(Sachbezug) oder
    2. - bei Einsatzwechseltätigkeit.
    Ich habe es dann bei EWT eingetragen, da für mich das andere nicht in Frage kommt, weil es ja eigentlich kein Sachbezug ist und auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt wurden, sondern der private PKW. Auf der Lohnsteuerkarte wird Punkt 17 nicht nochmal unterschieden.
    Habe es jetzt bei 1. Benutzung von öffentl. Verkehrsmitteln eingetragen, dann haut es auch bei dem Rest hin und er trägt mir das richtig in das Formular ein. Ist das denn jetzt korrekt? Auf dem Ausdruck für das Finanzamt steht es jetzt richtig, was mich nur stört ist dieser Sachbezug bzw. die Nutzung öff. Verkehrsmittel. Habe hier auch nichts unter der Hilfe gefunden, was alles unter 1. Punkt 17 zählt.

  • Hallo Katrin,


    machen Sie sich keine Sorgen, alles hat seine Richtigkeit.


    Zum Pkt.1. - bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Sachbezug) ...ist gemeint, daß man eigentlich mit jedem x-beliebigen Fahrzeug, per Bus, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeitsstätte kommen kann, auch wenn z.B. der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer z.B. Bahntickets steuerfrei gibt, das ist dann ein Sachbezug.
    Weitere Erläuterungen finden Sie unter dem Begriff 'Entfernungspauschale'.