Buchung Krankengeld und Krankenhaustagegeld

  • Hallo Worezi,


    Sie können beide Zahlungen auf Kto. 1890 Privateinlagen buchen. Zu beachten wäre evtl., ob das gezahlte Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und in der ESt erklärt werden muss. Das wäre der Fall, falls das Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wurde. Krankengeldzahlungen von einer privaten Krankenkasse sind steuerfrei. Das Krankenhaustagegeld ist in jedem Fall steuerfrei.


    Gruß Siggi