Abzüge von Umsatzsteuer

  • Hallo,
    was für Formulare muss ich eigentlich für die Umsatzsteuer ausfüllen? Werden bei der Berechnung der Umsatzsteuer eigene betriebsbezogene Aufwendungen berücksichtigt? Das Ausrechnen der Aufwendungen ist so lästig: Kann ich auch Pauschalen geltend machen?
    Es wäre schön, wenn sich einer von Euch damit auskennt.
    Viele Grüsse!
    Franz

  • Hallo Franz,
    machst Du jetzt Deine Steuererklärung oder meinst Du die laufende Umsatzsteuer-Voranmeldung ?
    Wenn Du betrieblich veranlaßte Ausgaben hattest, dann kannst Du die Vorsteuer (das ist die Umsatzsteuer des Rechnungsstellenden Unternehmers) von Deiner Umsatzsteuer (Umsatzsteuer aus Deinen Einnahmen)abziehen.
    Bei kleineren Unternehmen (Jahresumsatz im Vorjahr bis 120.000,-) kann der Unterehmer beim Finanzamt beantragen, die Vorsteuern pauschal festzusetzen.
    Es wird dann ein Prozentsatz angewendet. Lohnen tut sich die Sache vorallem bei Unternehmern mit kleinen Praxen etc. die nur geringen Wareneinkauf haben.
    Die Pauschalierung geht aber nicht immer und in vollem Umfang und ist auch nur bei bestimmten Berufszweigen möglich.
    Da solltest Du Dich im Zweifelsfall an Dein Finanzamt wenden.
    Gruß
    Tim

  • Hallo Tim,
    werde mich bei meinem Finanzamt erkundigen, vielen Dank.
    Bei Der Umsatzsteuer meine ich eigentlich alles.
    Vielleicht kannst Du mir dazu noch etwas sagen.


    Danke schon einmal
    Franz

  • Hallo Franz,
    Du musst eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben wenn Du für das vorangegengene Jahr mehr als 1000,-DM Umsatzsteuer hattest. Dann vierteljährlich. Bei mehr als 12.000,-DM mußt Du monatlich abgeben.
    Eine Umsatzsteuererklärung mußt Du mit Deiner Steuererklärung und Deinem Abschluß abgeben.


    Tim

  • Frage an alle?!
    Muß der Kunde bei Geschenken an ihn neuerdings den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigen?

  • Friseurhandwerk: Alle Bedingungen für die Anwendung der Vorsteuerpauschale sind erfüllt. Welcher Prozentsatz ist für die Umsatzsteuer 2001 gültig? Im aktuellen Konz (1000 ganz legale Steuertricks) sind 4,5% und in "Gewinnermittlung für Selbständige" dtv-Verlag, 4,2% angegeben. Was ist jetzt richtig?
    Gruss und Dank im voraus
    Henning