Hallo Forum,
arbeite noch nicht lange freiberuflich. Habe mich in der letzten Zeit viel mit dem Thema Steuer befasst ... aber leider gibt es vieles, was ich nicht verstehe und habe daher folgende Fragen:
1. Habe im April einen Gebrauchtwagen gekauft, der gem. der 1%-Regel genutzt wird. Jetzt lese ich überall, dass der Listenpreis der Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung ist. Das Auto ist 6 Jahre alt - ich habe keine Ahnung, was es zum Zeitpunkt der Erstzulassung gekostet hat. Was mache ich jetzt? Kann ich da nicht den Kaufbetrag einsetzen, den ich bezahlt habe? Wenn das Fahrzeug schon 6 Jahre alt ist - wie läuft das mit der Abschreibung?
2. MUSS trotzdem ein Fahrtenbuch geführt werden, auch wenn ich zumindest für dieses Jahr keine Besteuerung nach den tatsächlichen Kosten durchführe?
3. Was hat es mit den 0,03% Lohnsteuer auf sich, wenn ich das Fahrzeug auch für den Weg zur Arbeit benutze?
Und wie verbuche ich diese Kosten?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Felidae