1%-Regel

  • Hallo Forum,
    arbeite noch nicht lange freiberuflich. Habe mich in der letzten Zeit viel mit dem Thema Steuer befasst ... aber leider gibt es vieles, was ich nicht verstehe und habe daher folgende Fragen:


    1. Habe im April einen Gebrauchtwagen gekauft, der gem. der 1%-Regel genutzt wird. Jetzt lese ich überall, dass der Listenpreis der Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung ist. Das Auto ist 6 Jahre alt - ich habe keine Ahnung, was es zum Zeitpunkt der Erstzulassung gekostet hat. Was mache ich jetzt? Kann ich da nicht den Kaufbetrag einsetzen, den ich bezahlt habe? Wenn das Fahrzeug schon 6 Jahre alt ist - wie läuft das mit der Abschreibung?
    2. MUSS trotzdem ein Fahrtenbuch geführt werden, auch wenn ich zumindest für dieses Jahr keine Besteuerung nach den tatsächlichen Kosten durchführe?
    3. Was hat es mit den 0,03% Lohnsteuer auf sich, wenn ich das Fahrzeug auch für den Weg zur Arbeit benutze?
    Und wie verbuche ich diese Kosten?


    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
    Felidae

  • zu 1.: Nach §6 (1) Nr.4 Satz 2 EStG muss der Bruttolistenpreis am Tag der Erstzulassung als Berechnungsgrundlage erhalten. Mögliche Auskunftsquellen: ADAC-Website, Schwackeliste (nimmt auch Finanzverw.), Hersteller, Autohaus.
    Aus Vereinfachungsgründen nimmst du dann 80% des errechneten Wertes noch als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer!
    Abschreibung: 2 oder 3 Jahre (je nach Zustand)


    zu 2.: Wenn du 1%-Methode nimmst, musst du kein Fahrtenbuch führen.


    zu 3.: Du meinst sicherlich die Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle nach §4 (5) Nr. 6 EStG. Beispiel:
    Bruttolistenpreis: 35.000 Euro
    Entfernung: 15 km
    Anzahl Tage: 220


    35.000 x 0,03% x 15km x 12Monate = 1.890 Euro
    Abzgl.(wie bei Arbeitnehmer)
    15km x 220Tage x 0,30 Euro = 990 Euro


    Differenz (Nicht abzf. BA) 900 Euro


    Anmerkung: Seit 1999 keine Umsatzsteuer auf den Betrag!