Plausibilitätsprüfung

  • Bezüglich grob abweichender Steuerbescheid ( Höhe der Erstattung ) war ich auf der Suche nach Gründen.
    Es ist aufgefallen, daß ich das Arbeitslosengeld meiner Frau nicht eigegeben hatte. Wiso meckert das Programm bei der Plausibilitätsprüfung nicht darüber? Es wusste wusste von der Tatsache, da Arbeitslosenzeiten drin standen.
    mfG

  • Hallo Steuer_ede,


    es gibt auch registrierte Arbeitslose, die keine Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten, warum sollte das Programm dann "meckern", wenn Sie vergessen haben, diese Daten einzutragen?