USt. im Ausland

  • Ich bin im Ausland (Schweden)tätig und habe dort Betriebsausgaben für z.B Material oder Kraftstoff. Wie muß ich das i.d. USt.-Vorausanmeldung eintragen und welcher Steuersatz wird erstattet? Schweden hat 25%.
    Danke im Voraus für die Antworten
    MfG
    Lappländer

  • In Dtschl. ist ausländische Vorsteuer nicht erstattungsfähig, weshalb du sie auch nirgends in der Voranmeldung eintragen kannst. Nur über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kannst du in Schweden bei einem zentral dafür zuständigen Finanzamt für bestimmte Aufwendungen die Vorsteuer erstattet kriegen. Was erstattungsfähig ist, ist von Land zu Land unterschiedlich. In der Regel ist Kfz-Benzin ausgeschlossen. Näheres und Formulare findest du unter www-bff-online.de
    Info`auch bei den IHK`s