Vorauszahlung von Umsatzsteuer

  • Hallo Leute,


    ich habe ein Kleingewerbe und habe bisher meine Umsatzsteuererklärung für das gesamte Jahr erst im nächsten Jahr eingereicht. Nun hat das Finanzamt mich aufgefordert, die
    Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise abzugeben, zum ersten
    Mal im 2. Quartal.


    Bis zu welchem Zeitpunkt muß ich meine Vorauszahlung spätestens geleistet
    haben? Und wann muß ich für die ersten beiden Quartale zahlen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Volker

  • Lieber Volker,
    Deine Voranmeldungen musst Du immer bis zum 10.Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes abgeben.
    Beispiel: Das zweite Quartal Endet am 30.6. und Du mußt Deine Voranmeldung bis zum 10. Juli abgeben und dann ist auch die Zahlung fällig. Man kann aber auch ein Antrag auf Fristverängerung stellen und zwar durch den sogenannten Antrag auf Dauerfristverlängerung (bei Deinem Finazamt erhältlich). Durch die Fristverlängerung hat man dann noch einen Monat mehr.
    Zeit. Gleichzeitig mit der Anmeldung muss auch die Zahlung an die Finanzkasse geleistet werden. Es gibt keine extra - Zahlungsaufforderung vom Finanzamt.


    Di aktuellen Termine zur Abgabe der Voranmeldungen (knn ja auch mal ein Sonntag sein der 10.) kannst Du zum Beispiel hier erfahren:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub/termine.cfm">http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub/termine.cfm</a><!-- m -->


    Dein erstes Quartal wo Du noch keine Voranmeldung abgeben musstest, wird dann im Rahmen der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt.


    Bis dann Sina

  • Hallo Volker,


    Du musst spätestens zum 10. des Folgemonats nach dem abgelaufenen Quartal Deine Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Quartal und die fällige zu entrichtende UST beim FA
    eingereicht bzw. entrichtet haben (also nach Ablauf des 2. Quartals April/Mai/Juni bis spätestens 10. Juli).


    Gruss


    Reimund