Hallo Leute,
ich habe ein Kleingewerbe und habe bisher meine Umsatzsteuererklärung für das gesamte Jahr erst im nächsten Jahr eingereicht. Nun hat das Finanzamt mich aufgefordert, die
Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise abzugeben, zum ersten
Mal im 2. Quartal.
Bis zu welchem Zeitpunkt muß ich meine Vorauszahlung spätestens geleistet
haben? Und wann muß ich für die ersten beiden Quartale zahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Volker