STUDIUM - vorweggenommene WBK???

  • Ich habe Bankkauffrau gelernt und anschließend ein BWL-Studium aufgenommen.


    In den Jahren 2002 und 2003 wurden die Aufwendungen für mein Studium als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Für das Jahr 2004 nicht! Ich weiß, daß es eine Gesetzesänderung gibt. (Habe dazu aber auch schon gelesen, daß es ggf. zweifelhaft ist, ob dieses Gesetz verassungsgemäß zu Stande gekommen ist.)


    Zu meinem Steuerbescheid folgendes: Ich bekam 1. einen Brief vom FA mit dem Hinweis: mir würde i.d.n.
    Tagen der "Bescheid über EkSt. 2004 u. die ges. Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur EkSt. zum 31.12.2004" zugehen. Diese Bescheide seien unwirksam, die Bekanntgabe war nicht gewollt, die Versendung konnte nicht aufgehalten werden. Ein paar Tage später erhielt ich diese Bescheide - die vorweggenommen WBK und damit die Aufwendungen fürs Studium waren anerkannt.


    10 Tage später erhielt ich neue Bescheide - hier waren die Aufwendungen für's Studium nun nicht mehr anerkannt = Erststudium.
    Dieser Bescheide enthielten aber keine ausdrückliche Rechtsmittelbelehrung, daß die ersten Bescheide aufgehoben sind.!


    1. Frage: liegt hier ein Verfahrensfehler vor, gegen den ich Einspruch erheben kann?


    2. Frage: ist es tatsächlich so, daß ich die Aufwendungen für das Studium nicht mehr absetzen kann?
    M.E. ist es zwar ein Erststudium, aber ja k e i n e Erstausbildung, sondern eine Fortbildung (!?).


    Wie kann ich ggf. einen Einspruch am Besten begründen?


    Oder kann ich mich jetzt nur auf das beim BFH anhängige Verfahren (VI R 26/05) bezüglich eines Erststudiums berufen?