Sammelbesteller = Gewerbebetrieb ?

  • Meine Frau hat als Kunde eines Versandunternehmens den Status Sammelbesteller. Für diese Tätigkeit gewährt das Unternehmen eine Provision von bis zu 10% des Warenwertes. Im Jahr 2004 sind so ca. 800 Euro Provision zusammen gekommen. Diese Provision habe ich wie in jedem Jahr als sonstiges Einkommen mit dem Vermerk "Provision aus gelegentlichen Vermittlungen" (Sammelbesteller) im WISO Sparbuch eingetrage.
    Erstmals im Steuerbescheid 2004 weist das FA diese "Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer" aus. Ist dies richtig?

  • Hallo hakr53,


    nachdem sich Ihre Frau anscheinend bereits mehrere Jahre als Sammelbesteller betätigt und dafür Provisionen erhält, kann man von "gelegentlichen" Vermittlungen nicht mehr ausgehen.


    Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind korrekt. Der Gewerbeertrag liegt aber weit unter dem gewerbesteuerlichen Freibetrag, so dass sich die Einstufung als "gewerbliche Einkünfte" nicht anders auswirkt, als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit.


    Gruß Siggi

  • Hallo hakr53,


    ja, Gewerbeanmeldung muss sein, hätte eigentlich schon zu Beginn der Tätigkeit erfolgen müssen.


    Sie müssen unterscheiden zwischen Finanzamt und Gewerbeamt. Für das Finanzamt ist nicht so wichtig, ob Sie das Gewerbe angemeldet haben oder nicht, Hauptsache ist, Sie erklären Ihre Einkünfte in der Steuererklärung.


    Anders beim Amt für Gewerbeangelegenheiten, hier sind Sie kraft Gesetzes verpflichtet, das Gewerbe anzumelden.


    Gruß Siggi