Frage zur Buchhaltung - Buchungsdatum und Rechnungsdatum

  • Hallo Leute,


    wie Ihr ja wisst, bin ich absolut unwissend im Bereich Buchhaltung. Jetzt habe ich eine Frage zu den Rechnungen oder Quittungen die ich bekomme:


    Müssen die Belegnummern in der gleichen Reihenfolge des Rechnungsdatums erfolgen?


    Welches Datum muss ich in Mein Büro eingeben Rechnungsdatum, Datum der Buchung, oder Datum der Überweisung/Zahlung?


    Welchem Monat muss die Rechnung zugeordet werden?


    Sortiert Ihr die Belege nach den Belegnummern oder den Rechnungsdaten?

  • Bei der EÜR ist entscheidend, wann das geld geflossen ist. Wenn du eine Rechnung schreibst,ist es steuerlich erst zu einem Umsatz gekommen, wenn der Kunde diese Rechnung auch beglichen hat.
    Wenn du z. B. eine Rechnung am 15.12.2006 schreibst, der Kunde aber erst am 05.01.2007 des nächsten Jahres bezahlt, dann ist es bei der EÜR erst am 05.01.2007 zu buchen und der Umsatz gehört ins GJ 2007.
    Genauso verhält es sich bei den Ausgaben. Wenn du eine Rechnung 2006 bezahlst, dann gehöre die Ausgaben ins Jahr 2006 und du buchst am Tage der Ausgabe.
    Der Übersichtlichkeit ist es schon sinnvoll, die Belege der Reihenfolge nach zu buchen. Wenn du sie der zeitlichen Reihenfolge nach sortierst und buchst, hast du einen besseren Überblick. Ich kann dir jetzt nichtsagen, ob "Mein Büro" nach zeitlicher Reihenfolge bucht, aber alles andere wäre meiner Meinung nach unlogisch. Wenn du mal einen Beleg übersehne hast, buchst du ihn einfach unter dem Ausgabedatum nach, es wird dann automatisch nach dem richtigen Datum einsortiert ( zumindest ist es so bei der EÜR vom WISO-Sparbuch ).

  • Also wenn ich das richtig verstanden habe, gebe ich in MB 2007 immer das Datum des Geldtransfers ein.


    Bsp.:


    Rechnungsdatum ist der 01.12.2006
    Überwiesen habe ich am 10.12.2006
    Die Buchung nehme ich am 15.12.2006 vor


    Dann trage ich in Mein Büro 2007 trotzdem als Datum den 10.12.2006 ein, richtig ???


    Wie verhält es sich mit der Belegnummer? Kann ich die unabhängig von den Rechnungs- Überweisungs- und Buchungsdaten fortführend vergeben oder muss ich da noch etwas berücksichtigen ?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stormmaster,


    die Wahl der Belegnummer ist (fast) egal. Hauptsache, Belege sind eineindeutig zu zuordnen. Welchen Nummernkreis du verwendest und wie du nummerierst, ist hierbei steuerlich egal. Solange der Prüfer den Beleg zu einer Buchung findet, ist es in Ordnung.


    Es empfiehlt sich jedoch eine gewisse Systematzik um es dir und einem potentiellen Prüfer zu erleichtern. Beispielsweise 20061210001 für die erste Buchung am 10.12.2006. Einfach nur, damit du etwas Transparenz und System drin hast.

  • Und das stört das Finanzamt beispielsweise nicht wenn die Rechnungsnummer eine ganz andere ist?


    Nach welchen Kategorien sortiert "Mein Büro 2007" die Buchungen (Rechnungtsdatum, Belegnummer oder Überweisungsdatum)? Oder kann ich das sogar einstellen?


    Zitat

    datum)?


    Dir zur Liebe habe ich sogar auf das plenken verzichtet :)

  • Ich habe mein gesamtes Geschäftsjahr 2006 nochmals in Mein Büro eingegeben und zu dem Thema, was wir hier eben hatten, folgendes festgestellt:
    Ich hatte im Dezember 2005 einem Kunden eine Rechnung geschrieben, die dieser im Januar 2006 bezahlt hat. Dies hab ich auch so erfasst.
    In den Auswertungen wird dieser Umsatz im Dezember 2005 erfasst. Bei der EÜR ist der Umsatz aber eigentlich erst wirklich Umsatz, wenn das Geld eingegangen ist. Also müsste dieser Umsatz im Januar 2006 auftauchen.
    Beim WISO-Sparbuch hab ich diesen Umsatz auch dem Jahr 2006 zuordnen können.
    Wenn ich das jetzt richtig sehe, würde bei der Umsatzsteuer dieser Betrag also schon im Dezember anfallen, obwohl ich das Geld erst im Januar erhalten habe. Das würde ja bedeuten, dass ich die Mehrwertsteuer vorfinanzieren muss. Und was wäre, wenn der Kunde garnicht bezahlt hätte ???

    • Offizieller Beitrag

    Hallo kaschi5,


    bei solchen Fragen tu ich mich sehr schwer zu antworten. Der Grund findet sich im §2 StBerG. Dort ist festgelegt, dass Hilfeleistung in Steuersachen nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden darf, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit. Da diese Frage direkten Einfluß auf deine Steuerschuld hat, sehe ich mich außerstande die Frage konkret zu beantworten.


    Daher schildere ich dir einmal meine private Einschätzung aufgrund meiner Erfahrungen in diesem Bereich. Die Anwendung des Zufluss-Prinzips ist korrekt und es wird so gebucht, wie das WISO Sparbuch es zuordnet. Weil das Geld erst im Januar fließt, ist die buchhalterische zuordnung eindeutig.


    Im deutschen Steuerrecht bestätigen jedoch Ausnahmen jede Regel und auch diese Regel bleibt nicht ohne Ausnahme. Man kann also auch im Dezember buchen. So etwas wird beispielsweise bei regelmäßigen Buchungen (monatliche Zahlungen von Wartungsveträgen) oder Teilzahlungen (Baugewerbe) gemacht.


    Fazit:
    Zufluss-Prinzip gilt generell, du kannst aber auch anders. Ich rate dir einfach ein Gespräch mit einem Finanzbeamten oder Steuerberater an.

  • Hallo kleines Helferlein,


    ich wollte von dir eigentlich keinen steuerlichen Rat, denn die Handhabung bei der EÜR ist eigentlich klar geregelt: Einnahme ist, wenn das Geld eingegangen ist und Ausgabe ist, wenn das Geld ausgegeben ist. Das ich durch gezielte Ausgaben, die ich noch im alten Jahr tätige, meine Steuerschuld zu meinen Gunsten ( übrigens ganz legal ) steuern kann, ist mir bekannt.
    Meine Frage ging eigentlich in die Richtung, wann "Mein Büro" meine Einnahme als Einnahme bucht ? Schon bei der Erstellung der Rechnung oder erst bei der Verbuchung der Zahlung. Verbuchung bei Erstellung der Rechnung wäre bei EÜR nicht richtig, denn wie schon erwähnt, würde ich ja dann Mehrwertsteuer an das Finanzamt verauslagen, welches ich noch nicht erhalten habe und ich ja auch nicht weis, ob ich es je erhalten werde.
    Bei der doppelten Buchführung ist diese Vorgehensweise korrekt, da ja dann bei einer nicht einbringbaren Forderung dieser Betrag als uneinbringbare Forderung abgeschrieben werden kann und die MwSt dann wieder zurückgefordert werden kann.


    Das ist doch bei den Ausgaben auch so. Wenn ich z.B. eine Dauerüberweisung für Miete mit gleichbleibendem Betrag im Januar eingebe und dann vorgebe, diesen Betrag monatlich abzubuchen, dann kommt die Ausgabe doch auch erst bei der Abbuchung in jedem Monat zum tragen und nicht schon für das ganze Jahr im Januar.

  • Hallo Team von "Mein Büro 2007",


    wäre es nicht sinnvoll das Programm so zu gestalten, dass das Programm die Buchung dem Monat zuordnet, in dem tatsächlich die Zahlung geleistet wurde. Das wäre ja einfach daran erkennbar zu welchem Datum ich die Rechnung auf "bezahlt" setze und nicht als Basis das Rechnungsdatum nehme.


    Ansonsten würde "Mein Büro 2007" der sog. IST-Versteuerung doch nicht gerecht werden.


    Wäre super wenn die Final das berücksichtigen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stormmaster,


    du hast eine sehr, sehr selektive Wahrnehmung, oder? :wink: Die finale Version ist fertig und wird aktuell ausgeliefert. Die Version 1.00.55 ist der finale Stand.


    ---


    Hallo kaschi5,


    die Buchung wird stets erst dann erzeugt, wenn die Zahlung eingegangen ist, sprich: wenn die offene Rechnung auf bezahlt gesetzt wird. Ebenso alle anderen Buchungen, diese werden erst erzeugt, wenn dies durch den Nutzer veranlasst wird.

  • Hallo Helferlein,


    ich bin mir dessen bewusst. Aber deinen eigenen Aussagen entsprechend, gehe ich davon aus dass es Updates geben wird, die so etwas berücksichtigen könnten, falls noch nicht geschehen.


    Aber so wie ich ganz selektiv deiner Aussage an Kaschi entnehmen kann, sollte das Problem ja gar kein Problem mehr sein, oder ???

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stormmaster,


    es wird Änderungen geben, aber an dem Buchungssystem in WISO Mein Büro ist nichts verkehrt. Bedenkt bitte, dass das Programm durch umfangreiche Steuertests von Steuerberatern und anderen fachkundigen Händen gegangen ist. Ihr könnt euch sicher sein, dass an der Systematik kein Fehler zu finden ist. Vorausgesetzt, eure Bedienung ist korrekt. :wink:


    Von daher sehe ich keinen Bedarf an Änderungen.

  • Also jetzt nochmal:


    Dank der Nichteinhaltung sämtlicher Versprechen musste ich nun doch wieder auf die 55er zurückgreifen. Ich bin jetzt dabei meine Rechnungen zu machen.


    Wenn ich eine Rechnung mache, kann ich dieser ein bestimmtes Datum geben. Ich habe aber nur eine Option: "Rechnung auf vollständig bezahlt setzen". Als Buchungsdatum wird dann der Tag eingetragen an dem ich das im Programm getan habe.


    Woher weiss jetzt das Programm wann die Rechnung von meinem Kunden auch bezahlt wurde. Oder nimmt es einfach das Buchungsdatum als Basis dafür ???

  • Du nimmst als Buchungsdatum das Datum deines Zahlungseinganges. Das ist steuerlich so korrekt. Es interessiert auch keinen, wann du deinen Kontoauszug abholst oder wann du die Buchung vornimmst, einzig und allein zählt das Datum des Geldeinganges. Auch wenn du die Buchung erst 1 Monat später vornimmst, auf deinem Kontoauszug steht der exacte Zahlungseingang und den setzt du als Buchungsdatum ein. Das Programm übernimmt dann dieses Datum als Zahlungseingang.


    Das ist und muss bei jeder EÜR so sein und das kleine Helferlein hat dies ja so auch in dieser Rubrik bestätigt.