Selbständig und Überbrückungsgeld?

  • Hallo,


    eine Frage, ich bin Gewerbetreibender, wie und wo muss ich in der Einkommenssteuer angeben, dass ich in einem Zeitraum von 5 Monaten ein Überbrückungsgeld von der Arbeitsagentur erhalten habe? Oder muss ich das nicht angeben? Eigentlich handelt es sich um eine Einnahme.


    Danke


    Gruß
    fuehrm

  • Hallo fuehrm,


    das Überbrückungsgeld ist nach § 3 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei, und unterliegt seit dem 1. Januar 2003 rückwirkend nicht mehr dem Progressionsvorbehalt.
    Es wird also nicht in die ESt-Erklärung eingetragen.

  • Was mache ich denn, wenn mir im mein damaliger Steuerberater für 2003 4.500 Euro Überbrückungsgeld noch in der Steuererklärung angegeben hat, so dass der Betrag auch zur Festsetzung des Steuersatzes (für mich ja negativ) berücksichtigt wurde?


    Für 2004 mache ich die Steuererklärung gerade selbst und habe den Fehler dadurch erst jetzt bemerkt. Mir ist doch dadurch sicher Geld flöten gegangen, oder?


    Wäre dankbar für einen Tipp, ob ich da noch was machen kann.


    Foss