Grad der Behinderung - Neufeststellung im laufenden Jahr

  • Meine Frau hatte einen Behinderungsgrad von 80% befristet bis 31.08.2005 zugesprochen bekommen. Das Versorgungsamt führte 2005 ein Neufeststellungsverfahren durch, wonach meiner Frau ab dem 01.06.2005 nur noch ein Behinderungsgrad von 50% zugestanden wird. Was gebe ich nun auf der Steuererklärung an? Es gibt nur die Möglichkeit einer Angabe des Grades der Behinderung.

  • Hallo, in den Richtlinien 194 zum Einkommensteuergesetz steht unter Absatz 7: Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war....


    Mit freundlichen Grüßen Corina Krella
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    Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
    Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965,

    "Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen" (Helmut Schmidt)