Mehrwertsteuer bei Bewirtungskosten

  • Hai,
    vielleicht kann mir freundlicherweise jemand helfen. Ich bin selbständig und mache eine Einnahme - Überschussrechnung. Meine Frage: Muss die Mehrwertsteuer bei Bewirtungskosten auch um 20% gekürzt werden ? Oder betrifft dies nur den Nettobetrag ?
    Gruss
    Sheila

  • Hi Sheila,
    meiner Meinung nach muss nur der Nettobetrag um die 20% gekürzt werdn.
    Ich habe es bei mir so gemacht und habe darüber auch schon gelesen.


    Sina

  • Hallo Sheila,
    seit 1999 (seit April) muss auch die Vorsteuer (Mehrwertsteuer) bei der Bewirtungsrechnung um 20% gekürzt werden.
    Gruss
    Bernd

  • Ergibt sich alleine schon daraus, das nur 80 % der
    Bewirtungskosten als Ausgabe anerkannt werden.