Hai,
vielleicht kann mir freundlicherweise jemand helfen. Ich bin selbständig und mache eine Einnahme - Überschussrechnung. Meine Frage: Muss die Mehrwertsteuer bei Bewirtungskosten auch um 20% gekürzt werden ? Oder betrifft dies nur den Nettobetrag ?
Gruss
Sheila
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Hi Sheila,
meiner Meinung nach muss nur der Nettobetrag um die 20% gekürzt werdn.
Ich habe es bei mir so gemacht und habe darüber auch schon gelesen.Sina
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Hallo Sheila,
seit 1999 (seit April) muss auch die Vorsteuer (Mehrwertsteuer) bei der Bewirtungsrechnung um 20% gekürzt werden.
Gruss
Bernd -
Ergibt sich alleine schon daraus, das nur 80 % der
Bewirtungskosten als Ausgabe anerkannt werden.