Programmunterstützte Berechnung der AFA bei vermieteten Eigentumswohnungen

  • Hallo,
    ich denke die folgende Berechnung ist entweder falsch oder die Beschriftung der Eingabefelder sind irreführend.
    In Punkt "F. Einkünfte aus Vermietung" gibt es die Möglichkeit die AFA der Wohnung programmgestützt zu bestimmen. Mein Augenmerk liegt hier bei der programmgestützten Aufteilung auf Gebäude und Grund/Boden.
    Aus den Miteigentumsanteilen und der Grundstücksgröße berechnet das Programm die anteiligen qm des Gesamtgrundstücks. Danach gibt man die qm der Wohnfläche an. Daraus (und dem Verkehrswert) berechnet das Programm den Anteil von Nutzfläche zu Grundfläche. Wenn ich nun eingebe, dass die Gesamtgrundfläche 100qm beträgt und die Nutzfläche 100qm, berechnet das Programm einen Anteil von 50% zu 50%. Dies ist aber falsch. Denn bei dieser Eingabe beträgt die Nutzfläche 100% der Gesamtgrundfläche.
    Verlangt das Programm vielleicht, dass man bei Grundfläche nur die Fläche ohne Nutzfläche eingibt? Dies wäre aber sehr ungewöhnlich, da i.d.R. nur die Gesamtgrundfläche im Grundbuch eingetragen ist.


    Vielleicht hat hier jemand eine Antwort.

  • Hallo Jogibaer,


    ich lese in Ihrem Beitrag etwas von 'Miteigentumsanteilen'. Da ist eine "Gesonderte und Einheitliche Feststellung" notwendig.
    Dort werden alle Eigentümer erfasst und die Eigentumsanteile usw. eingetragen.


    Sie - in Ihrer ESt-Erklärung - geben dagegen nur Ihren Anteil an der vermieteten Eigentumswohnung an.


    z.B. Die vermietete Eigentumswohnung (100 m²) gehört Ihnen zu 50% (2 Eigentümer), also werden in Ihrer ESt-Erklärung auch nur 50 m² angesetzt und diese 50 m² würden Ihnen dann 100% gehören.


    Die Gesamtgrundflächen, Verkehrswert usw. gehören in die "Gesonderte und Einheitliche Feststellung". Die dort ermittelte anteilige AfA ist auch der Wert, mit dem Sie in Ihrer ESt-Erklärung rechnen können bzw. Sie geben nur Ihren Anteil in Ihrer ESt-Erklärung ein und ermitteln so die AfA usw..
    Die Formulare dafür gibt es auch im WISO-Sparbuch.