Aktuell gilt die Höchstgrenze der Absetzbarkeit von Arbeitszimmerkosten ja objektbezogen.
Nun haben meine Frau und ich nach einem Umbau im Jahr 2004 ab dem 1.01.2005 zwei getrennte Arbeitszimmer. Meiner Meinung nach müsste nun für beide Zimmer jeweils die Höchstgrenze von 1.250 € gelten.
Aber ... wo trage ich die beiden Arbeitszimmer in Wiso ein.
Gefragt wird immer nach der Fläche "des Arbeitszimmers". Gebe ich dort die Summe ein, kann ich diese auf beide Personen verteilen. Dann wird aber auch der einmalige Höchstbetrag verteilt. Gebe ich nur ein Arbeitszimmer ein, kann ich das zweite Zimmer nicht mehr berücksichtigen.
Fehlt da in der aktuellen Version etwas oder bin ich nur zu dumm, um es zu finden??
Gruß
Teddy