Steuerschlüssel

  • Ich benutze den SKR04 und habe mir gerade mal die Steuerschlüssel angesehen. Rein von der Logik her scheint da nicht alles zu stimmen. Wäre nett, wenn sich das ein Experte mal genauer anschauen könnte.


    Schlüssel 2: Wieso ist als Erfolgskonto das 4400 und nicht 4300 zugeordnet?


    Schlüssel 5: Welches Erfolgskonto wäre richtig? Uva-Feld sollte 35 sein, oder?


    Schlüssel 7: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    Schlüssel 8: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    Schlüssel 10: meiner Meinung nach passen der DATEV-Steuerschlüssel 10 und das UvA-Feld 43 nicht zusammen. Ich denke entweder gehört beim UvA-Feld die 45 rein oder im DATEV-Schlüssel die 11.


    Schlüssel 11: das Feld "Satz (%)" ist komplett leer, im Vergleich zu z.B. Schlüssel 10 wo 0,0 in diesem Feld steht


    Schlüssel 12: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    Schlüssel 15: Uva-Feld sollte 35 sein, oder?


    Schlüssel 17: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    Schlüssel 18: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    Schlüssel 27: Welches Erfolgskonto wäre richtig%? Uva-Feld sollte 95 sein, oder?


    Schlüssel 50: DATEV-Schlüssel sollte 1 sein, oder?

  • Hallo Joe,
    Steuerschluessel sind identisch, nur die Konten nicht. Hier die Antworten zu Deinen Steuerschluessel:


    Schlüssel 2: Wieso ist als Erfolgskonto das 4400 und nicht 4300 zugeordnet?


    >>4300 ist richtig fuer 7%UST.


    Schlüssel 5: Welches Erfolgskonto wäre richtig? Uva-Feld sollte 35 sein, oder?


    >>bei WK 15%MWST, gibt es aber nicht, ist Reserve fuer MwSt-Erhoehung


    Schlüssel 7: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    >>bei WK 15%VSt, gibt es aber nicht, ist Reserve fuer MwSt-Erhoehung


    Schlüssel 8: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    >>richtig ist 5300 (7% VSt)


    Schlüssel 10: meiner Meinung nach passen der DATEV-Steuerschlüssel 10 und das UvA-Feld 43 nicht zusammen. Ich denke entweder gehört beim UvA-Feld die 45 rein oder im DATEV-Schlüssel die 11.


    >>UvA 43 ist richtig, Datev 10 ist richtig, Datev 11 ist fuer Verkauf innerhalb EU mit USt-ID


    Schlüssel 11: das Feld "Satz (%)" ist komplett leer, im Vergleich zu z.B.


    >>Auch das ist richtig


    Schlüssel 10 wo 0,0 in diesem Feld steht


    >>Auch das ist richtig


    Schlüssel 12: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    >>Feld ist grau, wird nicht genutzt. Hier wrid kein "Erfolg" generiert, da es lediglich Verrechungskonto fuer den Uebergang der Steuerschuld darstellt.
    Schau Dir einmal hierzu die Steuerkategorien und hier die Zuordnung der Steuerschluessel. Dann wird Dir wird alles deutlich.


    Schlüssel 15: Uva-Feld sollte 35 sein, oder?


    >>bei WK 15%MwSt "EU Umsatzsteuerfrei mit MwSt.-Abzug 15%", gibt es aber nicht, ist Reserve fuer MwSt-Erhoehung


    Schlüssel 17: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    >>bei WK 15%MwSt "EU Umsatzsteuerfrei mit VSt.-Abzug 15%", gibt es aber nicht, ist Reserve fuer MwSt-Erhoehung


    Schlüssel 18: Welches Erfolgskonto wäre richtig?


    >>Feld ist grau, wird nicht genutzt. Hier wird kein "Erfolg" generiert, da es lediglich Verrechungskonto fuer den Uebergang der Steuerschuld darstellt.
    Schau Dir einmal hierzu die Steuerkategorien und hier die Zuordnung der Steuerschluessel. Dann wird Dir alles deutlich.


    Schlüssel 27: Welches Erfolgskonto wäre richtig%? Uva-Feld sollte 95 sein, oder?


    >>bei WK 15%MwSt "EU Umsatzsteuerfrei mit USt.-Abzug 15%", gibt es aber nicht, ist Reserve fuer MwSt-Erhoehung


    Schlüssel 50: DATEV-Schlüssel sollte 1 sein, oder?


    %3>>nein, "nicht zugeordnet" ist richtig


    Ausserdem gibt es noch weitere Steuerschluessel, wie z.B.


    Sonstige Leistungen §13b mit VSt Abzug 16% und
    Bauleistungen §13b mit VSt Abzug 16%
    mit den dazugehoerigen anderen Steuerschluesseln wegen der Umkehr der Steuerschuld.

  • Zitat von "Franco"


    >>UvA 43 ist richtig, Datev 10 ist richtig, Datev 11 ist fuer Verkauf innerhalb EU mit USt-ID


    Könntest du das bitte auch noch ein wenig erläutern, warum das richtig sein soll?


    DATEV 10 steht für in Deutschland nicht steuerbare Umsätze, das UvA-Feld 43 dagegen für steuerbefreite Umsätze. Meinem Verständnis nach sind das zwei disjunkte Sachverhalte. Zum DATEV 10 gehört ja auch z.B. das Erlöskonto 4339 (im WBK gibt es nur das 4690) im SKR04 und ganz sicher nicht das 4120.

  • Bei mir habe ich jetzt folgende Änderungen vorgenommen (SKR04):


    Schlüssel 2: Erfolgskonto auf 4300 gesetzt
    Schlüssel 8: Erfolgskonto auf 5300 gesetzt
    Konto 5750: Steuerschlüssel auf 8 gesetzt
    Konto 5780: Steuerschlüssel auf 8 gesetzt


    Ebenso im Bereich "Meine Firma" -> Parameter -> Auftragsverwaltung -> Vorgänge -> Fibu Buchkonten


    Außerdem bin ich zu dem Schluß gekommen, daß beim Steuerschlüssel 10 wohl der DATEV-Schlüssel 1 korrekt sein müsste (vermutlich bei der Übernahme vergessen die 0 zu entfernen). Da die Schlüsselnummern identisch mit den DATEV-Nummern sind, habe ich also den 10er in einen 1er kopiert. Leider kann man aber das Suffix nicht editieren, was für mich völlig unverständlich ist. Also bleibt einem nur das Löschen und dann Neuanlage. Außerdem kann ich dem neuen 1er jetzt nicht das 4120 als Erfolgskonto zuordnen, das ist dann leicht grau hinterlegt. Woran liegt das? Das 4100 hingegen kann ich zuordnen.


    Außerdem habe ich bei allen Steuerschlüssel mit 15% den Haken bei "Kann benutzt werden" entfernt. Macht die Sache bei der Auswahl von Steuerschlüsseln deutlich übersichtlicher.

  • Hallo Joe,
    zunaechst Steuerschluessel 10 = Datev 10. Dieses ist zutreffend.
    Quelle Datev Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtliniengesetz (SKR03), gueltig ab 2004.
    Auf Seite 23 steht in der rechten Spalte


    Bedeutung der Steuerschluessel bei Buchung mit einem EG Tatbestand...
    10 nicht steuerbarer Umsatz in Deutschland...
    13 Umsatzstuer 16%
    19 Umsatz/Vorsteuer 16%
    Die Steuerschluessel gehen von 10,11,12,13,15,17,18,19.

  • Joe,
    noch zu Konto 4120
    In SKR03 heisst dieses Konto "Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG" schaue selbst mal in eine Vergleichsliste SKR03 / SKR04


    SKR03 SKR04
    8100 4100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr.8ff. UStG
    also muss
    8120 4120 Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG sein.


    8300 4300 Erlöse 7% USt
    8950 4690 Nicht steuerbare Umsätze


    und "nicht steuerbar" ist etwas anderes als "Steuerfrei". Frage mal einen Steuerberater oder das Finanzamt.


    Schluessel 2 Konto ok
    Schluessel 8 Konto ok
    Die Nachlasskonten sind auch ok


    Und nicht vergessen, ich mache hier keine Beratung die in die Obliegenheit von Steuerberatern etc. gehoert. Es ist alles ohne rechtliche Verbindlichkeit und Gewaehr.

  • Franco


    Ok, das ist ja alles richtig, aber du gehst nicht auf die Frage ein, ob denn der DATEV-Schlüssel 10 zum UvA-Feld 43 und zum Erfolgskonto 4120 passt. Meiner Meinung nach gehört zum DATEV 10 das UvA-Feld 45 und das Erfolgskonto 4339 (in WBK 4690) und den Grund habe ich weiter oben schon erklärt.


    Zitat von "Franco"

    und "nicht steuerbar" ist etwas anderes als "Steuerfrei". Frage mal einen Steuerberater oder das Finanzamt.


    Äh, liest du eigentlich meine Beiträge? :?:

  • Hallo Joe,
    dann schau Dir mal den Text in der UStVA in der Zeile 24 (Feld 43)an.


    Feld 45 ist z.B. fuer "nicht steuerbare Sonstige Leistungen §13b" und nicht fuer "Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG" wie Feld 43.


    Deine letzte Frage verstehe ich nicht, wie koennte ich Dir sonst mit praezisen Antworten behilflich sein, die Dir hoffentlich nutzen ;) und Dich vielleicht vor Irrungen und vorschnellen Aenderungen bewahren?


    Ein einfaches "Danke" waere angebrachter, mache ich jedenfalls, wenn mir jemand hilft. Oder bin ich verpflichtet, Dir zu Antworten? Ich denke nicht.


    Aber nichts fuer ungut und weiter fragen.

  • Franco


    Letzter Versuch von mir:


    Du bestätigst selbst, dass "nicht steuerbar" und "steuerfrei" zwei komplett verschiedene Dinge sind aber gleichzeitig behauptest du, dass der DATEV 10 (=nicht steuerbar) zum UvA Feld 43 (=steuerbefreit) und Konto 4120 (=steuerbefreit) gehört. Wo bleibt da bitte die Logik?


    Das UvA-Feld 45 hat übrigens nichts mit §13b zu tun.


    Zitat von "Franco"

    Deine letzte Frage verstehe ich nicht, wie koennte ich Dir sonst mit praezisen Antworten behilflich sein, die Dir hoffentlich nutzen Wink und Dich vielleicht vor Irrungen und vorschnellen Aenderungen bewahren?


    Ganz einfach, du gibst mir oberlehrerhaft folgenden Hinweis:

    Zitat von "Franco"

    und "nicht steuerbar" ist etwas anderes als "Steuerfrei". Frage mal einen Steuerberater oder das Finanzamt.


    obwohl ich zwei Beträge vorher dieses geschrieben habe:

    Zitat von "Joe"

    DATEV 10 steht für in Deutschland nicht steuerbare Umsätze, das UvA-Feld 43 dagegen für steuerbefreite Umsätze. Meinem Verständnis nach sind das zwei disjunkte Sachverhalte.

  • Hallo Joe,
    ich freue mich, wenn Du als Fragesteller noch "einen letzten Versuch" unternimmst. Aber mir laesst es auch keine Ruhe.
    Ausserdem finde ich es wichtig gegenueber allen anderen Lesern in diesem Forum, dass Sachverhalte geklaert und letztendlich richtig dargestellt werden.


    Lies einmal unter folgenden Link
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.ratgeber-steuer24.de/Umsatzsteuer/Steuerbare_Leistungen.html?steuerbare_leistungen">http://www.ratgeber-steuer24.de/Umsatzs ... leistungen</a><!-- m --> als Quelle.


    Zitat
    Wie bereits zuvor erwähnt, können steuerbare Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen) auch von der Umsatzsteuer befreit sein. Zunächst ist einmal ....
    Zitat Ende


    Und auch noch diesen: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.existenzgruender.de/03/03/08/01/index.php?nr=1041024102140">http://www.existenzgruender.de/03/03/08 ... 1024102140</a><!-- m -->


    Zitat
    Antwort
    Die Frage, ob die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt oder nicht, ist eine recht komplizierte. Wenn es sich bei Ihren Leistungen um Vermitt-lungsleistungen handelt, so gilt diese als dort erfolgt, wo der der vermittelte Umsatz ausgeführt wird (§ 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG). Dies ist im Regelfall bei einer Ausfuhrlieferung ins Drittlandsgebiet (Nicht-EU-Staaten) dort, wo die Beförderung beginnt, also im Inland. Die Lieferung ist daher steuerbar, aber steuerfrei (§ 4 Nr. 1. a UStG). Auch die Vermittlungsleistung wäre nach somit nach § 4 Nr. 6 UStG steuerfrei, worauf in der Rechnung hinzuweisen wäre (§ 14 Abs. 4 Nrn. 7 und 8 UStG).
    Zitat Ende


    Soweit zur Begriffdefinition und zur Logik.


    Ich habe noch einmal nachgeschaut, und folgendes gefunden:



    Quelle Datev
    DATEV
    07.11.2001 Dokument 1032419
    Zitat
    Steuerfreie Umsätze (Nicht EG-Land) - Buchungsalternativen bei Branchenlösungen


    Betriebswirtschaftliche Branchenlösungen
    Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 1a UStG (Nicht EG-Land) werden i.d.R. auf Automatikkonten mit der Funktion 82 000 gebucht. Dies bewirkt, dass die Beträge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Kennzahl 43) ordnungsgemäß ausgewiesen werden.


    Sollte ein Kontenrahmen einer Branchenlösung kein Automatikkonto mit dieser Funktion beinhalten, empfehlen wir Ihnen, diese Umsätze alternativ mit Steuerschlüssel 10 zu buchen. Dieser Steuerschlüssel hat die selben Auswirkungen wie die oben beschriebene Automatikfunktion 82 000.
    Zitat Ende


    Zusammenfassung
    In BK und WK sind die Steuerschluessel und Feldzuordnungen zur UStVA eindeutig richtig. Nachpruefbar durch Testbuchungen mit den verschiedenen steuerlich relevanten Sachverhalten wie z.B. EU mit USt-ID, EU ohne USt-ID, Export Drittlaender etc.


    Die Zuordnung der Datev Steuerschluessel in WK BK ist somit Datev konform.


    Allerdings ist Deine Interpretationsweise auch nicht grundsaetzlich verkehrt.
    Vergleiche dazu einmal eine andere Software unter folgendem Link <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.incontrol.de/downloads/DatevDoku.pdf">http://www.incontrol.de/downloads/DatevDoku.pdf</a><!-- m --> und gehe zur Steuerschluesseltabelle:
    Dort steht auf Seite 10:
    EU Export mit UID Datevschluessel 11 (wie WK / BK)
    Drittland Export Datevschluessel 01


    UStVA Feld 45
    Das UStVA Feld 45 hat selbstverstaendlich etwas mit §13 zu tun, denn dieser § bezieht sich nicht nur auf Bauleistungen sondern, wie ich bereits ausfuehrte, auch auf "nicht steuerbare Sonstige Leistungen §13b". Hierunter fallen z.B. die sogenannten -Katalogleistungen-. Wobei alle anderen Leistung gem §13 Abs1,2 in den Feldern 60 und 52 ff der UStVA dargestellt werden. Lies in der einschlaegigen Literatur nach.
    Bei Bedarf kann ich Dir entsprechende quellen nenne.


    Pruefe deshalb erst einmal selbst einen Dir dargestellten Sachverhalt, bevor Du Dich dazu unqualifiziert aeusserst und unrichtige Behauptungen von Dir gibst.
    Du erwartest doch ebenfalls verlaessliche Aussagen, andernfalls waere Dein Verhalten ja, mit Deinem Wort, disjunktiv.



    Gruss
    Franco

  • Zitat von &quot;Franco&quot;


    ich freue mich, wenn Du als Fragesteller noch "einen letzten Versuch" unternimmst.


    Für mich ist der Fall geklärt und ob du mit meiner Meinung konform gehst oder nicht, ist mir herzlich egal.


    Mich würde nur ein Kommentar vom WBK-Team interessieren und dabei vor allem, wie ich meinem neu engerichteten Steuerschlüssel 1 mit DATEV 1 und UvA 43 das Erfolgskonto 4120 zordnen kann bzw. warum es ausgegraut ist.

  • Hallo Joe,
    Du musst vor Anlage des neuen Steuerschluessels die bisherigen alten Steuerschluessel bei den betroffenene Konten loeschen. Dann gehts.
    Anschliessend den Konten den neuen Steuerschluessel im Kontenplan wieder neu Zuordnen. Dieses gilt auch, wenn Du diese in die Steuerschluesselmaske schon eingetragen hast. Sie werden nicht automatisch von dort uebernommen.

  • Franco


    Danke für den Tipp. Ich bin in den Kontenplan, habe dem 4120 den Steuerschlüssel 1 zugewiesen und danach konnte ich dann im Steuerschlüssel 1 als Erfolgskonto das 4120 zuweisen.


    Hast du auch eine Lösung dafür, z.B. 'nen Schlüssel 143 und 148 anzulegen? Obwohl es ja schon den 101 und 102 gibt nimmt er bei mir keine dreistelligen Schlüsselnummern an.

  • Hallo Joe,
    gerne, prima wenn's funktioniert hat.


    Zum 3-stelligen Schluessel:
    ich vermute, nur zweistellige. 101 und 102 sind ja schon ohne das sonst uebliche Register "Fibu" fuer die Zuordnung der Konten.
    Geht jedoch auch nicht in WK, 99 ist das Maximum (habe ich fuer USt-Vorauszahlungen 1/11).


    In der Hilfe steht zwar:


    Zitat
    Steuerschlüssel
    Der Steuerschlüssel ist eine eindeutige, ein- bis dreistellige, numerische Eingabe, die der eindeutigen Identifikation des Steuerdatensatzes dient. Die Eingabe kann ausschließlich bei der Neuanlage eines Steuersatzes erfolgen. Die nachträgliche Änderung ist nicht möglich, außer Sie löschen den Steuersatz und tragen ihn neu in die Datenbank ein.
    Zitat Ende


    aber vielleicht bei BueroNext? Denn der Hilfetext ist von Microtech BueroNext.

  • Zitat von &quot;Franco&quot;

    101 und 102 sind ja schon ohne das sonst uebliche Register "Fibu" fuer die Zuordnung der Konten.


    Für was sind eigentlich die Steuerschlüssel 50, 101 und 102?


    Im Buchführungshelfer findet man die üblichen Verdächtigen wie Bankgebühren und Porto ohne Steuerschlüssel. Ich vermute dann, dass man bei solchen Fällen ebenso wie in Quickbooks das Feld Steuerschlüssel einfach leer läßt. Richtig?


    Gibt es in der Doku / Hilfe zu WK zu diesen drei Steuerschlüsseln ein paar Infos oder Beispiele?

  • schau einmal unter Steuerkategorie fuer 102.


    Schluessel
    102 fuer Warenlieferungen aus Drittlaendern, da hier EinfuhrUSt gesondert gezahlt wird.
    101 fuer Verkauf (eingetragen bei den Artikel) wenn du zur "Kleinunternehmerregelung" optierst. MwSt wird dann nicht in Rechnungen ausgewiesen.
    50 fuer Einkauf von Lieferant der der "Kleinunternehmerregelung" unterliegt.


    Bankgebuehren, Porto etc
    ja genau, hier wird kein Steuerschluessel zugeordnet