Kein Kindergeld mehr! - Aufwendungen f. Unterhalt + Berufsausb. v. bedürfti...

  • Unser Sohn studiert BWL an der UNI. Da er 27 Jahre alt ist, bekommen wir kein Kindergeld mehr. Wenn ich es richtig sehe, kann ich jetzt die Aufwendungen für den Unterhalt, Kleidung und Anschaffungen unter den außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Da er einen Job an der Uni hat, muss ich dieses Einkommen angeben, Werbungskosten pauschal werden vom Wiso-Programm automatisch abgezogen. Ist es richtig, daß ich unter „Besondere Ausbildungskosten“ alle Kosten die mit dem Studium im Zusammenhang stehen eintragen kann???? – Unser Sohn gibt eine eigene Steuererklärung wegen vorweggenommener Werbungskosten ab und führt in dieser natürlich auch die Kosten des Studiums an.

  • Es wäre zwar genial, wenn Vater Staat und die Finanzämter die gleichen Ausgaben mehrfach berücksichtigen würde, leider besitzt er aber die Frechheit, dies nicht zu tun ;) (nich böse sein, IRONIE)


    ergo: entweder der Vater oder der Sohn, aber nicht beide... und im zweifel macht derjenige die Kosten geltend, dem sie auch erwachsen sind...