Eingabe Abschlußgebühr bei BSV

  • Hallo,


    ich habe im letzten Jahr einen neuen Bausparvertrag abgeschlossen und dafür natürlich auch eine Abschlussgebühr bezahlt.


    Da ich aufgrund meiner Einkommenshöhe weder Wohnungsbauprämie noch AN-Sparzulage erhalte und außerdem auch keine Eigenheimzulage mehr beantragen kann, kann ich doch die Abschlussgebühr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eintragen, oder?


    Außerdem würde mich auch interessieren, wo genau ich das dann im WISO Sparbuch eingeben kann.


    Danke schonmal im voraus für alle Antworten!


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    Abschlussgebühren die für einen Bausparvertrag gezahlt werden, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt werden. (Eintragung bei WISO -> H 11 -> weitere WK)
    Hierfür wird vorausgesetzt, dass der Abschluss des Bausparvertrages in keinem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwirklichung eines Bauvorhaben steht und dass auf Dauer positive Zinseinnahmen durch den Bausparvertrag erwartet werden können.


    Abschlussgebühren können aber auch als Werbungskosten bei den Einkünfen aus Vermietung und Verpachtung zum Abzug gebracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das durch den Bausparvertrag erworbene oder errichtete Objekt zur Erzielung von Einkünften genutzt wird oder genutzt werden soll. Bei zukünftiger Eigennutzung des Objektes kann kein Abzug der Abschlusskosten vorgenommen werden.


    siehe -> H 153 EStH