Übertragung Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag für Kinder

  • Ich habe in der Maske für die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungsfreibetrages für Kinder das Feld "Der andere Elternteil beantragt den vollen Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag, weil das minderjährige Kind nicht bei mir gemeldet war" angekreuzt.


    In der Steuerberchnung wird aber dann der Kinderfreibetrag nicht mehr berücksichtigt, obwohl ich diesen nicht auf das andere Elternteil übertragen lassen will. (Die Wiso-Hilfe sagt auch ausdrücklich, dass der Kinderfreibetrag dann nicht mit übertragen wird.)


    Wo liegt hier der Fehler ????
    Gruß testpilot007

  • testpilot007,


    haben Sie auch den halben Kindergeldbetrag (zivilrechtl. Anspruch) im Programm eingetragen?


    Es gibt nur eins, entweder Kindergeld oder Kinderfreibeträge.


    Schauen Sie bitte mal hier im Forum -> Kinder, da gibt es weitere ausführliche Erläuterungen zu dem Thema.

  • Hallo,
    zunächst danke für die Antwort.
    Also die Hinweise habe ich ernst genommen und die Angaben in WISO überprüft - sind ok., d.h. der hälftige Kindergeldbetrag/zivilrechtl. Anspruch war im Programm eingetragen. Desgleichen die Angaben zur Kindesmutter vollständig, Angaben zum gemeldeten Wohnort des Kindes - alles o.k..
    Das Lesen des Forums brachte mich in meiner Erkenntnis, was mein Problem betrifft nicht wirklich weiter, daher folgende ergänzende Nachfrage:


    Sofern ich in der Untermaske zu "Übertragungssachverhalte der Freibeträge für Kinder" nichts ankreuze, berücksichtigt WISO alle Freibeträge für Kinder (in meinem Fall immer die Häfte) mindernd auf das Einkommen. Zugleich wirkt sich im Rahmen der Günstigerprüfung das hälftige Kindergeld steuererhöhend bei der festzusetzenden Einkommenssteuer aus. Das war mir soweit verständich und wurde auch vom FA so praktiziert.


    Aber:
    Mache ich jetzt ohne weitere Veränderungen in WISO in der Untermaske "Übertragungssachverhalte der Freibeträge für Kinder" im untersten Feld "Der andere Elternteil beantragt den Betreuungsfreibetrag..., weil das Kind bei ihm gemeldet war" ein Kreuz, passiert folgendes:


    In der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden jetzt überhaupt keine Freibeträge für Kinder mehr berücksichtigt (weder Kinder- noch Betreuungsfreibetrag). Bei der Festsetzung der Einkommenssteuer wird jetzt weder ein anteiliges Kindesgeld noch ein Kinderfreibetrag hinzugerechnet.


    Allein durch ein Kreuz im beschriebenen Dialogfeld "verschwindet" mein Kind mit all seinen Freibeträgen. Dabei möchte ich doch den Kinderfreibetrag behalten (nehme in Kauf, das das anteilige Kindergeld dann wieder hinzugerechnet (zurückgezahlt) werden muss.


    Hat mein Problem auch etwas mit der Günstigerprüfung zu tun, oder wo könnte die Erklärung für mein o.g. Problem zu finden sein ??


    Gruß testpilot007

  • Hallo testpilot007,


    irgendwo liegt ein Fehler in Ihrer Eingabe bzw. in der Berechnung. Haben Sie das neueste Update?


    Ich habe einen "Fall" mal durchgespielt (Kind = 15 J.) - und es klappt - auch mit Günstiger-Prüfung.


    WISO -> B1 -> Daten des Kindes -
    -> Kindschaftsverhältnis -
    -> Übertragungssachverhalte -> letzte Zeile 'Kreuz' = "Der andere Elternteil beantragt..." setzen und Zeitraum (Jan.-Dez.) eintragen
    -> Wohnort des Kindes
    -> Anspruch auf Kindergeld = halbes KiGe= 77 €/Monat
    -> Berechnung der Freibeträge
    hier ist sichtbar, dass der halbe Kinderfreibetrag (1824 €) gewährt wird und der BEA-Freibetrag = 0 ist.



    Wenn Sie auch alles in der gleichen Reihenfolge komplett eingetragen haben und bei Ihnen funktioniert es nicht - dann weiß ich im Moment auch nicht weiter...