Kosten der Eintragung in Grundbuch

  • Hallo,


    wir haben in 2002 eine Wohnung erworben und diese vermietet.


    Die ganze Angelegenheit mit Überschreibung, Eintragungen im Grundbuch etc gingen schleppend voran, sind aber jetzt endlich erledigt.


    Die Herstellungskosten haben wir in der Erklärung 2003 und 2004 soweit angegeben, ein Abschreibungsbetrag wurde ja daraus gebildet.


    In 2005 haben wir nun die letzte Rechnung des Notar für Löschung des Verkäufer und Eintragung von uns als Eigentümer gezahlt, dies waren 137,-


    Wo muss ich nun dieser Betrag angeben? Wird der Betrag bei den Herstellungskosten angegeben wodurch sich die Abschreibung wieder ändert?


    Wäre für eine Info sehr dankbar


    Gruss,
    Daniel