Steuerklassenwechsel in 2005 durch Heirat/Arbeit mit der Wiso-Steuersoftware

  • Hallo zusammen!
    Ich weiß, dass dies eine beliebte Frage ist, aber ich habe im Forum bisher keine für mich hilfreiche Antwort gefunden.
    Vor unserer Hochzeit im September hatten wir einen Termin beim Steuerberater, der uns neben anderen Dingen bei der Wahl der Steuerklassen beraten hat, meine Frau von 1 zu 5, ich von 1 zu 3. Einen Steuervorteil in 2005 von 1.500 € hat er uns aufgrund unseres unterschiedlichen Gehalts avisiert mit der Begründung, dass die neuen Steuerklassen für das komplette Jahr gelten. Nun habe ich mir erstmalig die Wiso-Steuersoftware zugelegt, hab die elektronischen Lohnsteuerkarten in das Programm eingegeben und erwartete eine Nachzahlung ohne weitere steuerminderne Angaben von 1.500€. Raus kam ein Nullsummenspiel.


    Was habe ich falsch gemacht, was hat der Steuerberater falsch gemacht oder was hat das Programm falsch gemacht. Kann mir jemand helfen??
    Vielen Dank im voraus! Andreas Kühn
    PS: Normalerweise sagt man doch auch, dass man im Jahr der Hochzeit bei Steuerklassenwechsel mit einer deutlichen Nachzahlung rechnen kann.

  • Hallo Andreas,


    zunächst noch einmal 'Herzlichen Glückwunsch' nachträglich!


    Ihre Frage kann man nicht so einfach beantworten, weil ich nicht weiß, was Sie und Ihre Frau im Jahr 2005 für Einkünfte hatten.
    Die Wahl Ihrer Steuerklassen für 2005 ist zunächst nur für Ihren AG wichtig, damit der weiß, was er von Ihrem Gehalt an LSt+Soli abführen muß (gilt auch für Ihre Frau).


    Nun haben Sie Ihre Daten von der ESt-Bescheinigung in das WISO Programm eingetragen und erwarten, daß Sie eine Erstattung durch das FA von 1500 € erhalten?
    So einfach geht das aber nicht, es gehören noch weitere Angaben dazu. Sie sollten auch noch die Werbungskosten, Sonderausgaben und evtl. agB eintragen und was errechnet nun das Programm für eine Erstattung?


    Ihr StB hat sicherlich nur 'überschläglich' gerechnet; was unter dem Strich 'rauskommt, weiß man erst, wenn die ESt-Berechnung komplett fertig ist.
    Jede Eingabe kann wieder 'alles auf den Kopf stellen', z.B. bei Krankengeldbezug oder ALG.


    In der "Steuersprache" heißt 'Nachzahlung', daß Ihr FA von Ihnen noch Geld bekommt, wenn Sie Geld vom FA wieder haben wollen, ist das dann eine 'Erstattung'.

  • Hallo! Danke für die Antwort, und ich kann auch verstehen, dass die Antwort nur allgemein gehalten sein kann.


    Aber: ein einfacher Steuerrechner aus dem Internet weist die gleichen Daten aus wie der Steuerberater errechnet hat.
    meine Rechnung: zu versteuerndes Einkommen=>Steuer bei Steuerklasse 3 minus tatsächlich gezahlte Steuer => Differenz 4.000€ zuviel gezahlte Steuer
    Rechnung Ehefrau: zu versteuerndes Einkommen=>Steuer bei Steuerklasse 5 minus tatsächlich gezahlte Steuer => Differenz 2.500€ zu wenig gezahlte Steuer. Gesamtdifferenz: 1.500€.
    Zusätzlich wundert mich: wenn die Steuerklasse im Wiso-Programm von 3/5 auf 4/4 geändert wird, ändert sich bei der Steuerberechnung nichts, was ja dem wiederspricht, dass man sich genau überlegen sollte, für welche Steuerklasse man sich entscheidet.
    Hilfe, wo ist mein Denkfehler???

  • Hallo, erstmal Glückwunsch...


    Ja, wo liegt der Denkfehler... Es ist - abgesehen von einem leichten Zinsvorteil - vollkommen egal, wer welche Steuerklasse wählt. Selbst wenn Sie beide eine LSt-Karte St-Klasse 6 abgeben würden, müssten Sie am Ende des Jahres die gleichen Steuern Zahlen, wie wenn Sie eine 3/5 oder 4/4 Konstellation abgeben... Wie kommt das?


    Die Einkommensteuer berechnet sich immer nach der gleichen Formel, man kann auch zur Vereinfachung in der sog. Splitting-Tabelle für Verheiratet (wenn sie zusammen eine Erklärung abgeben) oder in der Grund-Tabelle schauen. Das führt aber zu weit. Wichtig ist nur: Die Formel zur Berechnung ist immer die gleiche.


    Warum also die Wahl der Steuerklassen? Die Steuerklassen bestimmen, wie viel der AG "unterm Jahr" an Steuern vom Lohn direkt ans FA abführt. Am Ende wird geschaut, wieviel Steuer gezahlt werden müsste, wieviel gezahlt wurde und die Differenz ist dann entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung.

  • Hallo Andreas,


    m.E. liegt der Fehler darin, daß Sie jede Person einzeln betrachten (berechnen) und am Schluß von beiden die Differenz als Ergebnis darstellen.
    So geht das aber nicht.


    (ganz einfache Darstellung)
    Basis ist Ihr Einkommen (Andreas).


    Bruttoeinkommen als AN
    ./. Werbungskosten
    = Summe der Einkünfte


    Dann das Gleiche wird für Ihre Frau berechnet.


    Jetzt werden diese beiden Einkünfte addiert =


    Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt
    ./. Sonderausgaben
    ./. agB
    = zu versteuerndes Einkommen


    Anhand des zu versteuernden Einkommen wird jetzt festgesetzt, wieviel ESt Sie beide für den Betrag des zu versteuernden Einkommen zahlen müssen (Splitting-Tabelle bei gemeinsamer Veranlagung), analog Soli + evtl.KiSt.


    Von der so festgesetzten ESt wird dann die Summe des Steuerabzugs vom Arbeitslohn (von Ihnen beiden) abgezogen - das Ergebnis ist dann eine Nachzahlung oder Erstattung, wie Seeeebi bereits schrieb.


    zu Ihrer Rechnung:
    zu versteuerndes Einkommen=>Steuer bei Steuerklasse 3 minus tatsächlich gezahlte Steuer => Differenz 4.000€ zuviel gezahlte Steuer
    -> bei LSt-kl. 3 zahlt man sehr wenig Steuern, eine Nachzahlung ist fast immer fällig


    Rechnung Ehefrau:
    zu versteuerndes Einkommen=>Steuer bei Steuerklasse 5 minus tatsächlich gezahlte Steuer => Differenz 2.500€ zu wenig gezahlte Steuer.
    -> mit LSt-Kl.5 zahlt man sehr hohe Steuern