Reisebeihilfe wie und wo eintragen?

  • Hallo,


    da ich seit längerem eine Fortbildung besuche und die Fahrtkosten von meinem Arbeitgeber erstattet bekomme,
    muß ich ja die Entfernungspauschale ansetzen und den Erstattungsbeitrag unter "übrige steuerfreie Erst." eintragen . Nun ist die Erstattung aber höher als die Entfernungsp. und Wiso rechnet den übrigen Betrag als Bruttolohn obendrauf.
    Was ich nicht verstehe ist, das die Arbeitgebererst. auf dem Lohnzettel schon versteuert wurden und Wiso die nochmal versteuert?!?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    T.Rosner

  • Hallo T.Rosner,


    wenn die Arbeitgeber-Erstattung für Fahrtkosten versteuert wurde, warum wollen Sie es dann als "steuerfreie Erstattung" angeben.


    Entweder steuerfreie Erstattung, dann muss sie angegeben werden, oder steuerpflichtig, dann brauchen Sie die Erstattung nicht angeben.


    Gruß Siggi

  • Hallo,


    danke für die Antwort, letztes Jahr wurde die Fahrkostenerstattung aber auch direkt von der Entfernungspauschale abgezogen .Irgendwie versteh ich die Logik hierbei nicht...
    Die abgeführten Steuern sind zwar mit in den Betrag auf der Lohnsteuerkarte eingerechnet, aber in der Steuererklärung (zumindest letztes Jahr) wurde wieder der Bruttobetrag der Erstattung von der Entf. Pauschale abgezogen. Irgendwie stimmt doch da was nicht...


    MFG THomas