steuerliche Behandlung von Krankentagegeld

  • Hallo,
    ich bin angestellter Lehrer und war das ganze Jahr 2005 krankgeschrieben. Die Lohnfortzahlung endete am 26.12.2004. Seit dieser Zeit bezog ich aus meiner privaten KV Krankentagegeld. Wie ist diese Krankentagegeld steuerlich zu behandeln? Muss es als Lohnersatzleistung angegeben werden? Was kann ich denn steuerlich geltend machen? Ich bin seit Nov 2004 zu 90% behindert, arbeite seit dem 1.1.2006 wieder.
    Von meiner Krankenkasse genehmigt, habe ich eine freiwillige Wiedereingliederungsmaßnahme an einer Schule (von Sept-Dez 2005) durchgeführt. Das Krankentagegeld wurde für diesen Zeitraum weitergezahlt. Gehalt oder Aufwandsentschädigungen habe ich nicht erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Ulrich Schilf

  • Hallo Hans-Ulrich,


    das Krankengeld aus der privaten KV ist steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.


    Steuerlich geltend machen können Sie Ihren Behinderten-Pauschbetrag für die 90%ige Behinderung ab dem Jahr 2004. Zusätzlich können Sie Privatfahrten bei Behinderung in Höhe von 900 Euro pauschal bei den Außergewöhnlichen Belastungen ansetzen.


    Viele Grüße


    Siggi