Rentenbesteuerung erfolgt bei Zusammenveranlagung wenn Ehepartner die Steuerk...

  • Das verstehe wer will.
    Einerseits wird behauptet das die Rente bis zu einem bestimmten Betrag nicht versteuert wird. Sobald der noch arbeitete Ehepartner in der Steuerklasse III ist, wird der 50% Erttagsanteil der Rente dem Einkommen des Partners hinzugeschlagen und als Gesamteinkommen versteuert.(Zusammenveranlagerung)
    Was kann man dagegen tun ?
    Nach meiner Ansicht ist das eine noch nicht so bekannte Steuerfalle.

  • Hallo,


    *grins* wenn doch alle sterufallen so einfach zu entdecken wären *träum*


    Im Ernst: Nein, das ist keine Steuerfalle. Gesetzliche Renten sind zu 50 % steuerfrei (bzw. werden in Zukunft immer weniger steuerfreien Anteil haben, je nach Jahr des Rentenbeginns). Es war auch schon vor dem Alterseinkünftegesetz so, dass Renten nur mit dem Ertragsanteil besteuert wurden, aber trotzdem ein Teil zu versteuern war.


    Zu Ihrer Frage: Nichts kann man tun, außer getrennt veranlagt zu werden, was in den meißten Fällen aber Nachteile bringt.


    Zu der Behauptung, Renten sind steuerfrei: Es existiert ein Grundfreibetrag, bis zu dem gar keine Steuern zu zahlen sind. Dieser liegt bei einem zu versteuerndem Einkommen von 7.664 €. Bei einer Besteuerung von 50 % macht das - ohne Werbungskosten, agB, etc. eine "steuerfreie" Rente von ca. 15.000 €. Mit dementsprechenden Sonderausgaben und Werbungskosten noch mehr, aber das führt jetzt zu weit.


    Übrigens profitiert auch der arbeitende Partner von der "Steuerfreiheit", da der Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung doppelt so hoch ist...


    Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich?!?

  • Hallo Seeeebi,
    ist ja alles ganz gut und schön. Meine Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei weit unter 15.000 € pro Jahr. Trotzdem wird mir beim WISO Sparbuch die Hälfte der Rente als Einkommen angesetzt und durch Zusammenveranlagung mit meiner erwerbstätigen Frau eine höhere Steuer aufgebrummt. Was mache ich falsch?

  • Hallo bSob50,


    Sie machen gar nichts falsch, das ist alles richtig.
    Durch das neue "Renten-Gesetz" sind 50% von Ihrer gesetzlichen Bruttorente steuerpflichtig.


    Lesen Sie bitte auch die Beiträge von 2006 hier nach:
    Beiträge zu 'Zusammenveranlagung Sonstige Einkünfte Anlage SO' ( Id:= 14362 )
    Autor: Klaus Schmidt vom: 21.01.2005

    Nutzen Sie bitte die Foren-Suche.

  • Hallo Leute endlich habe ich mals was zur Rentenbesteuerung gefunden. Ich hoffe ich darf mich mal mit meinem Problem einklinken


    Ich kümmere mich gerade um die geschäftlichen Dinge meines hoch dementen Schwiegervaters. Stelle fest er hat noch niemals eine Steuererklärung abgegeben. Um überhaupt mal die Steuerlast berechnen zu können muss ich ja als erstes seinen Steuerfreibetrag kennen. Er ist vor 2005 in Rente gegangen, somit 50% als Fixbetrag. Nur welches Rentenjahr muss ich nehmen. 2005 oder als er in Rente gegangen ist (1995)???


    Er ist seit 2013 Witwer und bekommt die große Witwerrente. Wird dadurch sein Steuerfreibetrag erhöht oder bleibt dieser trotzdem in € fix.


    Freut mich wenn Ihr mir helfen könnt.


    Gruß Friedrich

  • Ergibt sich alles aus den Rentenbescheiden des Rententrägers.

    Richtig, zur Not noch einmal den bzw. die (also auch den von der Schwiegermutter) von 2005 abfordern. Denn bis 31.12.2016 kann noch die für 2012 (für beide Ehepartner) abgegeben werden. Du solltest auch prüfen, ob nicht eine Pflicht zur Abgabe bestand.


    Er ist seit 2013 Witwer und bekommt die große Witwerrente. Wird dadurch sein Steuerfreibetrag erhöht oder bleibt dieser trotzdem in € fix.

    Für 2013 und 2014 gibts das sogenannte "Witwensplitting" (auch "Gnadensplitting" genannt), sofern beide nicht dauernd getrennt gelebt haben. Der Steuerfreibetrag erhöht sich nicht aufgrund der Witwenrente.

  • Hallo und herzlichen Dank.
    Ich weiß nicht ob meine Frage richtig rüber gekommen ist.


    Aus den Rentenbescheiden ergibt sich der Steuerfreibetrag nicht. Mit den Freibeträgen der Steuer, dass ist mir bewusst. Ich kann mir zwar aus den Rentenbescheiden den steuerfrei Betrag ermitteln, aber welchen ziehe ich heran???


    Er ist 1995 in Rente gegangen. 2005 kam die Neuregelung nach der er 50% steuerfreie Rente hat (Betrag in Euronen und ein Leben lang fest).


    Meine Frage war ob ich die Rente aus 2005 für die Berechnung dieses Betrages heran ziehen muss oder die Rente aus 1995.


    Als die Schwiemu noch lebte waren die immer hart an der Grenze der Steuerpflicht.


    Meine Schwägerin (immer etwas schlauer als andere), bringt ins Spiel er hätte Bestandsschutz und somit einen viel höheren Freibetrag. Hierzu kann ich nirgends was finden.


    Es ist doch definitiv so, dass die Regelung 2005 für alle Rentner gilt, egal wann und in welchem Alter die in Rente gegangen sind, oder????


    Ansonsten ist es wohl klar, wenn ich Dich richtig verstanden habe, durch Witwerrente erhöht sich der Freibetrag nicht.


    Heißt er hat sagen wir mal lebenslang 1000 € steuerfreie Rente. Nun bekommt er zusätzlich 500 € Witwerrente. Der betrag 1000 € bleibt. Richtig verstanden?


    Danke Euch und liebe Grüße aus Berlin.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht einfach mal im Programm alles Zeile für Zeile durchgehen. Und die kleinen helfenden Fragezeichen etc. dabei auch nicht vergessen. Die Nachfrage löst sich dann eigentlich von alleine.



    2013-08-19 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.pdf
    20240_Besteuerung_von_Alterseinkuenften.pdf


    Ansonsten einfach mal machen, was talberg geraten hat.

  • Danke dir. Ja Du hast recht, habe das Pferd wohl von der falschen Seite aufgezäumt.


    Ich habe "TAX", "EÜR" und "Lohn und Gehalt". Habe das mal in "TAX" eingegeben, zumindest die Werte die ich kenne, andere fiktiv.


    Es sind alle meine Fragen abgefragt worden, so dass ich, wenn ich mir die fehlende Werte noch besorge, eine Steuererklärung erstellen kann.
    Herzlichen Dank für eure Geduld.


    Trotzdem, seht es mir nach, wenn ich doch noch eine Frage stelle. Meine Schwägerin hat mich da einfach verunsichert.


    Es gibt keinen Bestandsschutz für Rentner vor 2005. Alle Rentner müssen nach der Regelung 2005 behandelt werden. Richtig?????


    Liebe Grüße aus Berlin, Friedrich.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keinen Bestandsschutz. Vielleicht meint sie den gleitenden Abbau der freigestellten Beträge in Abhängigkeit von dem Jahr des Renteneintritts mit "Bestandsschutz".


    Ansonsten gibt es ja auch andere Renten, bei denen sich auch im Prinzip nichts geändert hat.


    Das Forum für Tax ist übrigens hier (klick mich!).

  • Danke Euch allen und d vor allen Dingen schönes Wochenende.
    Kleiner Parteitag für mich wenn ich der Besser.... sagen kann, dass Sie Unsinn redet. :thumbsup:
    Liebe Grüße aus Berlin, Friedrich.

  • Das Finanzamt berechnet für die Besteuerung meiner Rente den ersten steuerfreien Anteil von meiner Rente vom Jahr 2016. (Renteneintritt 2015) Mein erstes volles Jahr in Rente. Mein steuerfreier Anteil ist 30%. Das Programm Wiso Sparbuch 2018 rechnet nun mit der Rentenerhöhung wieder 30% steuerfreien Anteil. Und nun nimmt das Finanzamt einfach den Betrag aus dem Vorjahr. Was ist nun steuerlich korrekt?

  • Das Finanzamt hat Recht. Du hast wahrscheinlich übersehen, dass nicht 30% auf Dauer steuerfrei sind, sondern "nur" der Betrag aus dem ersten vollen Rentenjahr. Dieser wird festgeschrieben und sollte von dir auch im Programm eingegeben werden. Mit jeder Rentenerhöhung wird dadurch der Freibetrag ein klein wenig geringer als deine 30% im ersten Jahr (prozentual, betragsmäßig immer gleich).