Kann mir jemand sagen, ob man die Außergewöhnlichen Belastungen mehrer Jahre zusammenfassen kann?
Es geht um Scheidungskosten:
Anwaltskosten Unterhalt 2005
Scheidungsinfos vom Anwalt 2005
Scheidung (mit folgender Rechnung des Anwalts) Anfang 2006.
Es handelt sich doch um eine zusammenhängende Trennungs- und Scheidungssache. Allerdings durch Terminverschiebungen von Anwalt und Gericht eben auf 2 Jahre verteilt (Kalendarisch).
Die Dauer des Vorgangs war gesamt unter 12 Monate.
Außergewöhnliche Belastungen in 2 Jahren ( Scheidung) einmal angeben
- Brendel
- Erledigt
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Hallo Brendel,
zusammenfassen geht leider nicht, Sie können Ihre Aufwendungen nur nach Zahlungsdatum geltend machen.
Gruß Siggi