Kapitaleinkünften innerhalb der Freibeträge - Angaben in Steuererklärung?

  • Liebe Forenmitglieder,


    ist es richtig, dass man keine Kapitaleinkünfte angeben muss, wenn man innerhalb der Freibeträge der Freistellungseinkünfte bleibt und keine Zinsabschlagssteuer zahlt (mehrere Depots, Konten, Schatzbriefe etc. beu unterschiedlichen Banken bei denen Freistellungsaufträge erteilt sind)?



    Mit bestem Dank für die Antwort.


    Frank