Fußrefelxzonenmassage

  • Hallo!
    Im Urlaub in Österreich hat mir die Fußreflexzonenmassage immer so gut gefallen, dass ich jetzt einen Kurs mitgemacht habe. Ich möchte das bei uns im Ort jetzt auch anbieten. Viele Bekannte haben schon gesagt, dass sie kommen werden. Und ich denk auch, dass ich so neue Kunden finde. Einen Raum habe ich auch schon gefunden.
    Unklar ist mir, wie es mit der Umsatzsteuer aussieht. Ist das so wie beim Arzt, das man keine Umsatzsteuer zahlt?
    Vielen Dank vorb für Eure Antworten


    Claudia

  • Hallo Frau Schöneck,
    meine Frau macht seit Jahren Fusspfelge. Wir haben uns lange mit dem Finanzamt rumgestritten, ob sie freiberuflich ist wie ein Arzt oder nicht. Im Moment ruhen die Steuerbescheide, weil beim obersten Steuergericht ein Verfahren zudieser Frage läuft.
    Seit letztem Jahr ist das für die Einkommensteuer nicht mehr so wichtig, da die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden kann.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dragi Nemerov

  • Hallo Herr Nemerov!
    Sie scheinen sich ja gut auszukennen. Wie machen Sie es denn bei der Umsatzsteuer?


    Claudia

  • Hallo Frau Schöneck,
    das hatte ich ganz vergessen. Das ist auch ein Problem. Nach Auffassung der Finanzverwatung sind die Leistungen eines Fußreflexzonenmasseurs nicht von der Umsatzsteuer befreit, da die Sozialversicherungsträger die Kosten in der Regel nicht erstatten.
    Auch das wird aber der BFH klären. Ich habe noch einmal nachgeschut und auch das Aktenzeichen gefunden. Es lautet IV R 45/00.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dragi Nemerov

  • Da ich auch im Urlaub schon mal eine Fußreflexzonenmassage genossen habe, habe ich hier mal reingeschaut. Ein Tipp für Frau Schöneck: Am Anfang können sie vielleicht als Kleinuntrnehmerin arbeiten. dann brauchern sie auch keine ust zu zahlen. Fragen sie doch beim Finanzamt mal danach.


    Alles Gute
    E. Blum