"Geringfügige" Nebeneinnahmen

  • Guten Tag.
    Ich bin als Angestellte im Krankenhaus tätig (Ärztin, LS-Klasse IV) und erhalte vom Chefarzt 2x/Jahr eine direkte Überweisung von umgerechnet monatlich ca. fünfzig (50) Euro auf mein Konto (Beteiligung an seinen Privatliquidationen). Auf gesonderte Lohnsteuerkarte ging das nicht, wahrscheinlich auch keine Pauschalversteuerung. Meines Wissens hat sich da ja ´was in den Steuergesetzen geändert, daher meine Fragen: Wo angeben? Fällt das unter "Geringfügige Nebenkosten", gibt´s so was überhaupt noch?
    Ich bedanke mich im Voraus sehr für Ihre Hilfe!!
    Jutta

  • Hallo Jutta,


    ich würde diese geringen Nebeneinkünfte bei WISO -> C 5 eintragen als Aufwandsentschädigung.


    Aufwandsentschädigungen sind nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu einer Höhe von 1.848 € steuerfrei und darüber hinaus steuerpflichtig. Werbungskosten im Zusammenhang mit den Aufwandsentschädigungen können nur geltend gemacht werden, wenn die Aufwandsentschädigungen den steuerfreien Betrag überschreiten (es also einen steuerpflichtigen Anteil gibt). Die entstandenen Werbungskosten können in diesem Fall jedoch nur mit dem Betrag angesetzt werden, mit dem sie den steuerfreien Betrag übersteigen.