Verlustvortrag aus 2004 - Anlagen- oder Pflichtveranlagung

  • Durch mein Studium nach einer Berufsausbildung habe ich zum 31.12.2004 einen vom FA festgestellten Verlustvortrag.


    Nach der neuen Gesetzgebung kann ich die Kosten des Studiums nicht mehr als Werbungskosten geltend machen. In 2005 habe ich auf der Lohnsteuerkarte lediglich einen Eintrag des Bruttoarbeitslohns eines HiWi-Jobs, für den keine Lohnsteuer abgeführt werden mußte.


    Muß ich jetzt für 2005 eine Einkommensteuererklärung abgeben - unterliege ich der Pflicht- oder Anlagenveranlagung?


    In der Hoffung, daß sich bezügl. der Abziehbarkeit der
    Kosten des Erststudiums noch etwas tut, würde ich die Steuererklärung gerne "offenhalten". Wenn ich es richtig sehe, wäre das bei einer Anlagenveranlagung ja wohl bis 31.12.2007 möglich.