Reisekosten - Erstattung AG

  • Ich habe bisher nur folgenden Hinweis gefunden und kann nicht abschätzen ob dadurch der Werbekostenfreibetrag gestrichen wird?


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    Arbeitgebererstattungen - Wichtig:


    Sofern mehrere gleichartige Aufwendungen entstanden sind, für die Sie steuerfreie Arbeitgebererstattungen erhalten haben, verteilen Sie bitte die Arbeitgebererstattungen manuell auf die einzelnen Aufwendungen, damit diese entsprechend R 16 Satz 2 und 3 LStR korrekt verrechnet werden.

    Eine automatische Verrechnung von Überzahlungen und Aufwendungen erfolgt nicht. (s. a. R16 LStR 2004)
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    MfG OliW_de